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Moderner Getränkemarkt mit großer Glasfassade und Schriftzug Getränkehandel, davor gestapelte Getränkekästen auf Paletten – Sponsoring für den Getränkehandel auf findasponsor.de

🍺 Für den Getränkehandel

Kneipen schließen.
Vereinsheime nicht.

Der Bierabsatz ist seit der Jahrtausendwende um rund 30 Prozent gefallen, die Zahl der Schankwirtschaften liegt rund ein Viertel unter dem Vorpandemieniveau. Warum ein Vereinsheim in diesem Umfeld der stabilste Ausschank im Gebiet ist – und an welcher Stelle ein Sponsoring mit Bezugsbindung rechtlich kippt.

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Direkte Antwort

Wo findet der Getränkehandel noch wachsende Abnehmer?

Dort, wo der Ausschank nicht von der Rendite abhängt. Eine Kneipe schließt, wenn sie sich nicht mehr trägt. Ein Vereinsheim trägt sich nie und bleibt trotzdem – weil es zum Verein gehört und nicht zum Markt. In einem Kanal, der seit Jahren schrumpft, ist das der verlässlichste Kunde, den es gibt.

Sechs Wege dorthin, sortiert nach Wirkung pro eingesetztem Euro. Die ersten beiden kosten nichts.

  1. 1 Bestehende Vereinskunden auf Feste ausweiten Wer das Vereinsheim beliefert, beliefert oft nicht das Sommerfest, das Turnier und die Weihnachtsfeier – bei einem mehrtägigen Schützenfest übersteigt der Ausschank die Sponsoringsumme meist um ein Vielfaches. Dieselben Ansprechpartner, ein Anruf, und der Absatz an einem Wochenende übersteigt den eines Quartals. 0 €
  2. 2 Alkoholfrei als eigenes Sortiment anbieten Das Segment wächst, während Bier fällt. Ein Vereinsheim ist einer der wenigen Orte mit echtem Volumen: Jugendtraining, Fahrer, Sportler nach dem Spiel. Die meisten Händler behandeln es als Beiwerk. 0 €
  3. 3 Neue Vereine über Sponsoring erschließen Über die Belieferung entscheidet der Vorstand, oft seit Jahren gewohnheitsmäßig. In dieses Gespräch kommt man als Partner – und praktisch nicht anders. 200–1.000 €/Saison
  4. 4 Ausschanktechnik und Service stellen Zapfanlage, Kühlung, Wartung, Reinigung. Für den Verein ein gelöstes Problem, für Dich die Bindung, die tatsächlich hält – weil sie auf Leistung beruht und nicht auf einer Klausel. Investition
  5. 5 Getränkemarkt am Standort bewerben Sinnvoll, aber es adressiert das Privatkundengeschäft, nicht den Ausfall im Gastrokanal. Zwei verschiedene Probleme, die oft in einen Topf geworfen werden. mittel
  6. 6 Zuschuss gegen lange Bezugsbindung Der klassische Weg – und der mit den meisten Fallstricken. Kartellrechtlich, zivilrechtlich und beim Verein zusätzlich in der Frage, ob der Vorstand das überhaupt darf. Der Abschnitt weiter unten geht das durch. ⚠️ prüfen

Für Punkt 3 brauchst Du Vereine mit eigenem Vereinsheim im Liefergebiet. Auf findasponsor lässt sich nach Ort, Umkreis und Sportart filtern; Preisvorstellung und angebotene Gegenleistung stehen im Profil. Für Unternehmen kostenlos: Suche, Profil und Anschreiben, ohne Abo und ohne Zahlungsmethode.

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Die Lage

Der Kanal schrumpft,
und er kommt nicht zurück.

Zwei Entwicklungen laufen seit Jahren nebeneinander und treffen den Getränkehandel doppelt. Der Bierabsatz in Deutschland ist gegenüber der Jahrtausendwende um rund 30 Prozent gefallen und lag zuletzt bei etwa 6,9 Milliarden Litern. Und die Zahl der Abnehmer schrumpft: Zuletzt zählte die Statistik 21.267 Schankwirtschaften und Kneipen – rund 26 Prozent weniger als vor der Pandemie.

−30 %Bierabsatz seit der Jahrtausendwende
−26 %Schankwirtschaften und Kneipen gegenüber 2019
158.000 → 140.000Betriebe im Gaststättengewerbe insgesamt

Der zweite Wert ist der schmerzhaftere. Ein rückläufiger Absatz je Kunde lässt sich ausgleichen. Ein geschlossener Betrieb ist ein Kunde, der nicht zurückkommt – und mit ihm gehen die Zapfanlage, der Rahmenvertrag und die Route.

Dazu kommt eine Verschiebung im Sortiment, die für die Zukunft mehr sagt als die Absatzkurve: Jüngere Generationen trinken weniger Alkohol, während alkoholfreie Sorten zulegen. Wer nur den Bierabsatz betrachtet, sieht eine Branche im Abstieg. Wer das Sortiment betrachtet, sieht eine Verschiebung.

Damit die Erwartung stimmt: findasponsor vermittelt Sponsoring. Es wäre in unserem kurzfristigen Interesse, hier zu schreiben, dass eine Bande am Sportplatz neue Kunden bringt. Für einen Getränkehändler ist das nicht der Punkt – im Gebiet kennt Dich ohnehin jeder, der bestellt. Der Punkt ist ein anderer, und darum geht es im Rest dieser Seite.

Der eigentliche Punkt

Ein Ausschank, der nicht
von der Rendite abhängt.

Eine Gaststätte schließt, wenn sie sich nicht mehr trägt. Das ist der Mechanismus hinter den 26 Prozent, und er wirkt weiter. Ein Vereinsheim funktioniert anders: Es trägt sich meist ohnehin nicht, wird ehrenamtlich betrieben und existiert, solange der Verein existiert.

Was ein Verein als Abnehmer besonders macht

Er verschwindet nicht. Der Ausschank hängt nicht am Betriebsergebnis, sondern an der Mitgliederzahl. Ein Verein mit 400 Mitgliedern hat in zehn Jahren immer noch ein Vereinsheim – die Kneipe zwei Straßen weiter vielleicht nicht.

Er hat Spitzen, die im Kalender stehen. Sommerfest, Turnier, Saisonabschluss, Weihnachtsfeier. Der Absatz an einem solchen Wochenende übersteigt den eines ganzen Quartals im laufenden Betrieb – und der Termin steht ein Jahr vorher fest.

Und er ist der richtige Ort für das Wachstumssegment. Jugendtraining, Fahrer, Sportler nach dem Spiel: Alkoholfreies und Sportgetränke machen hier echtes Volumen, während sie anderswo Beiwerk sind.

Der Zugang läuft dabei nicht über Werbung. Wer ein Vereinsheim beliefert, tut das oft seit fünfzehn Jahren, weil es niemand infrage stellt. Ein Wechsel passiert, wenn etwas Konkretes anliegt: Die Zapfanlage ist defekt, der Vorstand wechselt, ein Fest steht an und der bisherige Lieferant kann nicht. Sponsoring bringt Dich in die Position, in der man an Dich denkt, wenn dieser Moment kommt.

Die Falle

Sobald eine Abnahmepflicht dranhängt,
ist es kein Sponsoring mehr.

Der naheliegende Deal lautet: Ich gebe einen Zuschuss, dafür bezieht ihr Eure Getränke bei mir. Das ist üblich und im Grundsatz zulässig. Nur ist es dann eben kein Sponsoringvertrag mehr, sondern ein Getränkelieferungsvertrag mit Vorschuss – und für den gelten drei Regelwerke, die für Sponsoring keine Rolle spielen.

Kartellrecht. Ausschließlichkeitsbindungen über fünf Jahre sind nicht mehr von der Gruppenfreistellung für Vertikalvereinbarungen gedeckt. Das macht sie nicht automatisch unwirksam – es nimmt ihnen die einfache Rechtfertigung, sodass sie im Einzelfall standhalten müssen.

Zivilrecht. Der BGH hat für individuell ausgehandelte Laufzeiten bewusst keine Höchstgrenze festgelegt. Sittenwidrig ist erst, was zum Knebelungsvertrag wird – also dem Abnehmer Selbständigkeit und Unabhängigkeit nimmt. Maßgeblich sind Laufzeit, Mindestabnahmemenge und der Wert der wechselseitigen Leistungen im Verhältnis zueinander.

AGB-Recht. Steht die Laufzeit in Deinen vorformulierten Bedingungen statt im Verhandlungsprotokoll, gilt ein strengerer Maßstab. Zehn Jahre wurden gegenüber einem Gastwirt als Kaufmann im Regelfall nicht beanstandet; dreißig Jahre wurden als sittenwidrig beurteilt.

Und hier kommt der Punkt, den fast niemand nennt

Diese gesamte Rechtsprechung ist zu Gastwirten ergangen, also zu Kaufleuten. Der Satz, dass zehn Jahre in AGB im Regelfall nicht unangemessen sind, bezieht sich ausdrücklich auf Unternehmer.

Ein Idealverein ist kein Kaufmann. Sein Vorstand ist ehrenamtlich, meist nicht juristisch beraten und wechselt oft alle zwei Jahre. Die Übertragung der Gastwirt-Rechtsprechung auf diese Konstellation ist nicht selbstverständlich – und im Zweifel wird zulasten dessen ausgelegt, der die Klausel gestellt hat.

Die praktisch wichtigste Frage kommt aber vor allen dreien: Darf der Vorstand das überhaupt unterschreiben? Viele Satzungen begrenzen die Vertretungsmacht betragsmäßig oder verlangen für langfristige Verpflichtungen einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Ein Zehnjahresvertrag überdauert vier Vorstände.

Ein Blick in die Satzung kostet zehn Minuten. Ohne ihn hast Du im Zweifel einen Vertrag, auf den Du Dich nicht verlassen kannst – und in drei Jahren einen Vorstand, der ihn für einen Fremdkörper hält, den seine Vorgänger hinterlassen haben.

Das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung. Für die Gestaltung eines mehrjährigen Liefervertrags gehört ein Anwalt hinzugezogen – das lohnt sich schon deshalb, weil eine unwirksame Klausel im Streitfall den ganzen Vorschuss ungesichert lässt.

Die Abstufung

Vier Wege, von unbedenklich
bis erklärungsbedürftig.

Zwischen „reines Sponsoring" und „Zuschuss gegen zehn Jahre Bezug" liegen Stufen, und die meisten Händler kennen nur die beiden Enden.

UnbedenklichSponsoring ohne jede Kopplung. Du zahlst, der Verein zeigt Deinen Namen. Die Belieferung gewinnst Du über Leistung, nicht über eine Klausel. Der langsamste Weg, aber der einzige ohne Nebenwirkung.
UnproblematischSponsoring plus Rahmenvertrag ohne Ausschließlichkeit. Der Verein bestellt bei Dir, darf aber daneben beziehen. Kartellrechtlich unauffällig, und in der Praxis kaufen die meisten Vereine ohnehin überwiegend bei einem Lieferanten.
PrüfenAusschließlichkeit mit kurzer Laufzeit. Ein bis drei Jahre, deckungsgleich mit der Sponsoringlaufzeit. Bleibt unter der Fünfjahresschwelle und ist für den Verein überschaubar – das ist der übliche Kompromiss.
HeikelHoher Zuschuss oder Darlehen gegen lange Bindung. Ab hier greifen alle drei Regelwerke, dazu die Frage nach der Vertretungsmacht des Vorstands. Machbar, aber nicht ohne anwaltliche Gestaltung – und ohne sie ist im Streitfall der Vorschuss ungesichert.

Unabhängig von der Stufe gehören Sponsoring und Belieferung in zwei getrennte Verträge und auf getrennte Rechnungen. Der Verein muss beides in seiner Buchhaltung verschiedenen Bereichen zuordnen – der Getränkeverkauf im Vereinsheim gehört in aller Regel zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, das Sponsoring wird anders behandelt. Wer beides vermengt, macht dem Verein die Buchhaltung kaputt und sich selbst die Betriebsausgabe erklärungsbedürftig.

Eine Vorlage für den ersten Teil steht unter Sponsoringvertrag Muster, die steuerliche Seite unter Sponsoring steuerlich absetzen.

Was zu vereinbaren ist

Vier Gegenleistungen,
die ohne Klausel binden.

Die stärkste Bindung entsteht nicht durch einen Vertrag, sondern dadurch, dass ein Wechsel Arbeit machen würde. Alle vier zielen darauf.

1

Die Ausschanktechnik

Zapfanlage stellen, warten, reinigen, im Störfall am Wochenende erreichbar sein. Für einen ehrenamtlichen Wirt ist eine defekte Anlage vor dem Heimspiel der Albtraum – und die Erinnerung daran, wer damals rangekommen ist, hält Jahre.

Das ist die Bindung, die tatsächlich trägt: Sie beruht auf Leistung, hält keiner Klausel bedürftig und überlebt jeden Vorstandswechsel.

Anlage stellenWartungWochenendbereitschaft
2

Das Fest als eigener Vorgang

Sommerfest, Turnier, Saisonabschluss. Kommission statt Kauf, Kühlwagen, Zapfwagen, Rücknahme des Nichtverkauften – damit nimmst Du dem Verein das Risiko ab, das ihn an solchen Tagen am meisten beschäftigt.

Der Absatz an einem Festwochenende übersteigt oft ein ganzes Quartal im laufenden Betrieb. Und der Termin steht ein Jahr vorher fest.

KommissionRücknahmeKühl- und Zapfwagen
3

Das alkoholfreie Sortiment

Ein Verein hat Jugendmannschaften, Fahrer und Sportler nach dem Spiel. Wer dort ein durchdachtes alkoholfreies Angebot hinstellt statt zweier Sorten Limonade, verkauft im wachsenden Segment.

Nebeneffekt, der unterschätzt wird: Es nimmt dem Verein eine Diskussion ab, die inzwischen fast jeder Vorstand führt – Jugendarbeit und Alkoholausschank unter einem Dach.

AlkoholfreiSportgetränkeJugendabteilung
4

Die Schulung für den Ausschank

Wer hinter der Theke steht, wechselt ständig und macht es nebenbei. Eine Stunde zu Zapfen, Reinigung, Schankanlagenhygiene und Jugendschutz kostet Dich wenig und löst ein Problem, das jeder Verein hat.

Und sie erreicht genau die Leute, die später entscheiden, wo bestellt wird – die aktiven Ehrenamtlichen, aus denen der nächste Vorstand kommt.

ZapfschulungHygieneJugendschutz

Konkret werden

Vereine mit eigenem
Vereinsheim im Liefergebiet.

Entscheidend ist nicht die Größe des Vereins, sondern ob es einen eigenen Ausschank gibt und wie viele Veranstaltungen im Jahr stattfinden. Ein Verein mit Vereinsheim, Sommerfest und zwei Turnieren ist ein besserer Kunde als einer mit höherer Mitgliederzahl, der in einer städtischen Halle spielt.

Für die Belieferung zählt die bestehende Route – ein Verein, der ohnehin auf dem Weg liegt, rechnet sich anders als einer am anderen Ende des Gebiets. Über das Branchenbuch findet man das nur durch Anrufen heraus. Im Verzeichnis steht es im Profil: Standort und Umkreis, Sportart, angebotene Gegenleistung und Preisvorstellung. Die Ausschanktechnik und das Fest sprichst Du gleich im Erstkontakt an – beides ist wertvoller als jede Bande.

Für Unternehmen kostet das nichts. Suche, Unternehmensprofil und das Anschreiben sind frei, ohne Abo und ohne hinterlegte Zahlungsmethode. Was Ihr vereinbart, bleibt zu 100 Prozent bei Euch – wir nehmen keine Provision und sind auch nicht Vertragspartner.

Zur Größenordnung, aus dem eigenen Verzeichnis: Über 74 Angebote aus dem Bereich Sport liegt die Mitte der Preisvorstellungen bei 1.000 € pro Jahr; ein Viertel aller Anbieter ruft 500 € oder weniger auf. Die Zahlen stammen aus den öffentlich sichtbaren Profilen und sind über die Suche nachzählbar. Stand: 13.09.2026.

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Keine Zahlungsmethode nötig, kein Abo, 0 % Provision auf das, was Ihr vereinbart.

Der umgekehrte Fall

Wenn die Anfrage
zwei Geschäfte in einem ist.

Beim Getränkehandel kommt die Anfrage fast nie allein. Sie lautet selten „wir suchen einen Sponsor", sondern meistens „wir suchen jemanden, der uns beliefert und uns unterstützt" – und genau da fangen die Probleme an. Vermischt man beides in einem Betrag, entsteht ein Konstrukt, das weder als Werbeleistung noch als Liefergeschäft sauber abzurechnen ist, und bei dem am Ende niemand mehr sagen kann, ob der Kistenpreis oder das Sponsoring nachverhandelt wird.

Die Trennung ist einfach, wenn sie am Anfang steht: ein Liefervertrag zu marktüblichen Konditionen, und daneben eine Sponsoringvereinbarung mit eigener Gegenleistung und eigener Rechnung. Wie sich der geforderte Sponsoringbetrag gegen Marktpreise halten lässt und welche sechs Rückfragen vor der Zusage gehören, steht unter Sponsoring-Anfrage erhalten.

Häufige Fragen

Bezugsbindung, Vorstand
und die Gemeinnützigkeit.

Darf ich das Sponsoring an eine Abnahmeverpflichtung koppeln?
Grundsätzlich ja, aber dann ist es kein Sponsoring mehr, sondern ein Getränkelieferungsvertrag mit Vorschuss – und dafür gelten andere Regeln. Kartellrechtlich sind Ausschließlichkeitsbindungen über fünf Jahre nicht mehr von der Gruppenfreistellung für Vertikalvereinbarungen gedeckt; das macht sie nicht automatisch unwirksam, nimmt ihnen aber die einfache Rechtfertigung. Zivilrechtlich hat der BGH für individuell ausgehandelte Laufzeiten bewusst keine Höchstgrenze festgelegt – sittenwidrig ist erst der Knebelungsvertrag. Kurze Laufzeiten sind in beiden Richtungen unproblematisch.
Gilt für einen Verein dasselbe wie für einen Gastwirt?
Das ist die Frage, die selten gestellt wird. Die gesamte Rechtsprechung zu Bierlieferungsverträgen ist zu Gastwirten ergangen, also zu Kaufleuten – die Aussage, dass zehn Jahre Bindung in AGB im Regelfall nicht unangemessen sind, bezieht sich ausdrücklich auf Unternehmer. Ein Idealverein ist kein Kaufmann, sein Vorstand ist ehrenamtlich. Die Übertragung ist deshalb nicht selbstverständlich, und im Zweifel wird sie zulasten dessen ausgelegt, der die Klausel gestellt hat.
Darf der Vereinsvorstand einen mehrjährigen Vertrag überhaupt unterschreiben?
Nicht automatisch, und das ist der praktisch wichtigste Punkt. Viele Satzungen begrenzen die Vertretungsmacht des Vorstands betragsmäßig oder verlangen für langfristige Verpflichtungen einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Ein Zehnjahresvertrag überdauert vier Vorstände. Ein Blick in die Satzung vor der Unterschrift kostet zehn Minuten und erspart die Diskussion, ob der Vertrag überhaupt trägt.
Warum soll ein Vereinsheim ein besserer Kunde sein als eine Kneipe?
Weil es nicht schließt. Die Zahl der Schankwirtschaften und Kneipen lag zuletzt rund 26 Prozent unter dem Niveau vor der Pandemie, und jede geschlossene Gaststätte ist ein Kunde, der nicht zurückkommt. Ein Vereinsheim lebt nicht von der Rendite, sondern vom Verein – solange es den Verein gibt, gibt es den Ausschank. Dazu kommen Vereinsfeste und Turniere: Spitzenabsatz an wenigen Tagen, planbar, jedes Jahr zur gleichen Zeit.
Was ist mit alkoholfreien Getränken?
Das ist der übersehene Teil. Während der Bierabsatz seit der Jahrtausendwende um rund 30 Prozent gefallen ist, wachsen alkoholfreie Sorten. Ein Vereinsheim ist einer der wenigen Orte, an denen dieses Segment echtes Volumen macht: Jugendtraining, Fahrer, Sportler nach dem Spiel. Wer sein Angebot dort auf alkoholfrei und Sportgetränke ausrichtet, verkauft im Wachstumssegment statt im schrumpfenden.
Muss ich beim Verein auf die Gemeinnützigkeit achten?
Ja, zumindest so weit, dass Du weißt, worüber der Verein redet. Der Getränkeverkauf im Vereinsheim gehört in aller Regel zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, und dort gelten Grenzen für die Besteuerung. Ein Sponsoringbetrag und ein Getränkeumsatz landen in verschiedenen Bereichen der Vereinsbuchhaltung. Für Dich heißt das vor allem: sauber getrennte Verträge und getrennte Rechnungen, damit der Verein die Zuordnung nachvollziehbar machen kann. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung.
Plattform & Konditionen

Fragen zu findasponsor

Was kostet findasponsor für Sponsorsuchende?
Das Basisprofil ist dauerhaft kostenlos: Registrierung, Profil, Platz im Verzeichnis, 5 Bilder, 1 YouTube-Video, das Empfangen und Lesen aller Nachrichten von Unternehmen sowie die Vorstellung auf unseren Social-Media-Kanälen und fertige Vorlagen zum Teilen. Der Basis-Plan für 19,90 €/Monat oder 199 €/Jahr schaltet das Antworten auf Nachrichten frei, enthält 5 selbst begonnene Erstkontakte zu Unternehmen je Kalendermonat und stellt Dich in Verzeichnissuche, Matching, auf der Startseite und in der wöchentlichen Profil-E-Mail an Unternehmen vor alle kostenlosen Profile. Dazu kommen öffentlich sichtbare Reichweitenangaben, 20 Bilder, 3 Videos, eine eigene Profil-URL, sichtbare Kontaktdaten und Social-Media-Links, die eigene Sponsoringmappe zum Hochladen und der „Unterstützen“-Button für Direktzahlungen per PayPal. Premium kostet 29,90 €/Monat oder 299 €/Jahr, erhöht die Erstkontakte auf 15 je Kalendermonat, setzt Dich überall an die erste Stelle, ergänzt das Premium-Badge, eine hervorgehobene Darstellung im Verzeichnis sowie bis zu 50 Bilder und 10 Videos. Alle Preise inkl. 19 % MwSt., im Jahresplan sind 2 Monate gratis.
Was kostet findasponsor für Unternehmen?
Unternehmensprofil, Listung im Unternehmensverzeichnis, Verzeichnissuche, Merkzettel und das KI-Matching sind dauerhaft kostenlos – ebenso der komplette Nachrichtenaustausch: Sponsorsuchende anschreiben, lesen und antworten kostet nichts. Das Business-Abo für 39,90 €/Monat oder 399 €/Jahr, jeweils inkl. 19 % MwSt., stellt Dein Unternehmen im internen und im öffentlichen Verzeichnis vor alle Profile ohne Abo, zeigt es im Unternehmensbereich der Startseite, hebt die Karte im Verzeichnis hervor und gibt Dir direkten Zugriff auf Telefon und E-Mail in den Profilen der Sponsorsuchenden. Die Listung selbst ist kostenlos; das Abo bestimmt die Reihenfolge. Monats- und Jahrespläne verlängern sich automatisch um die gewählte Laufzeit und sind jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar. Es gibt keine Provision, keine Vermittlungsgebühr und kein Mindestbudget.
Kann ich Sponsorenanfragen kostenlos empfangen und beantworten?
Empfangen und lesen: ja. Nachrichten von Unternehmen kommen im kostenlosen Basisprofil vollständig an, mit Absender und Text, und Du wirst per E-Mail benachrichtigt. Zum Antworten brauchst Du den Basis- oder Premium-Plan; dann sind Antworten unbegrenzt. Selbst Unternehmen anschreiben kannst Du mit Basis 5-mal und mit Premium 15-mal je Kalendermonat. Gezählt wird nur die erste Nachricht an ein Unternehmen, mit dem Du noch nie geschrieben hast – Antworten werden nicht angerechnet.
Was bringt ein Plan für meine Platzierung?
Unternehmen sehen zuerst die obersten Treffer, und die meisten schauen sich nicht alle Profile an. Sortiert wird überall in derselben Reihenfolge: Premium zuerst, danach alle Profile mit Basis-Plan, danach die kostenlosen. Das gilt für die Verzeichnissuche, das KI-Matching, die Profilkarten auf der Startseite und die wöchentliche Profil-E-Mail an Unternehmen. Innerhalb einer Stufe stehen Profile mit Bild vorn und neuere weiter oben. Eine Ausnahme gibt es: Sucht ein Unternehmen mit Umkreis, zählt die Entfernung zuerst – ein nahes kostenloses Profil steht dann vor einem weit entfernten Premium-Profil. Im Verzeichnis gelistet und für Suchmaschinen sichtbar ist übrigens jedes Profil, auch ohne Plan; für die Platzierung entscheidet der Plan nur über die Reihenfolge. Daneben schaltet er das Antworten auf Nachrichten und eigene Erstkontakte frei.
Wie viele Bilder und Videos kann ich hochladen?
Im kostenlosen Basisprofil sind 5 Bilder und 1 YouTube-Video enthalten. Der Basis-Plan für 19,90 €/Monat inkl. 19 % MwSt. erlaubt 20 Bilder und 3 Videos, Premium für 29,90 €/Monat inkl. 19 % MwSt. bis zu 50 Bilder und 10 Videos. Videos werden über youtube-nocookie.com eingebunden.
Warum sieht niemand meine Reichweite?
Die Reichweitenangaben im Profil – Follower, monatliche Reichweite, Zuschauer und Auftritte pro Jahr – werden erst ab dem Basis-Plan öffentlich angezeigt. Eintragen kannst Du sie jederzeit kostenlos, sichtbar für Unternehmen werden sie mit einem Plan. Dasselbe gilt für die Hauptplattform.
Wonach können Unternehmen im Verzeichnis suchen?
Nach Kategorie und Unterkategorie, nach Ort mit Umkreis und nach Preisspanne; dazu gibt es eine Freitextsuche. Angaben wie Level, Liga oder angebotene Gegenleistungen stehen im Profil und sind dort sichtbar, aber sie sind keine eigenen Filter.
Wie finde ich als Sponsorsuchender passende Unternehmen?
Im Unternehmensverzeichnis. Dort stehen alle Firmen, die auf findasponsor Sponsoring anbieten – durchsuchbar nach Branche, Region mit Umkreis und dem Bereich, den sie bevorzugt fördern. Du kannst sie direkt aus dem Profil heraus anschreiben: mit dem Basis-Plan 5 Erstkontakte pro Kalendermonat, mit Premium 15. Antworten auf eingehende Anfragen werden nicht angerechnet.
Nimmt findasponsor eine Provision auf Sponsoring-Deals?
Nein. Auf abgeschlossene Sponsoring-Deals fallen 0 % Provision an. Was Sponsor und Sponsoringpartner vereinbaren, bleibt vollständig bei beiden. findasponsor finanziert sich über die optionalen Pläne, nicht über eine Beteiligung am Deal.
Wie unterscheidet sich findasponsor von einer Agentur?
Eine Agentur vermittelt, berät und wird am Ergebnis beteiligt. findasponsor ist ein Verzeichnis: Beide Seiten stellen sich selbst dar, der Erstkontakt läuft direkt, und die Konditionen verhandelt ihr ohne Zwischenstelle. Es gibt keine Exklusivitätsbindung – Du kannst parallel eigene Sponsoren suchen oder mit einer Agentur arbeiten.
Welche Rolle spielt der Standort im Profil?
Eine große. Viele Unternehmen sponsern dort, wo ihre Kundschaft ist, und suchen deshalb über Ort und Umkreis. Ein Profil ohne Ort oder mit veralteter Adresse taucht bei diesen Suchen schlicht nicht auf. Stadt und Postleitzahl gehören deshalb zu den wichtigsten Angaben überhaupt.
Kann ich mehrere Sponsoringpakete gleichzeitig anbieten?
Ja, und es ist meist sinnvoll. Drei bis fünf Pakete mit klaren Leistungen und Preisrahmen decken unterschiedliche Budgets ab – vom kleinen Förderpaket bis zur Saisonpartnerschaft. Ein einzelner Wunschbetrag ohne Gegenleistung führt dagegen häufig zu Rückfragen oder gar keiner Antwort.
Kann ich mehrere Sponsoren gleichzeitig haben?
Ja, und die meisten haben mehrere. Wichtig ist nur, dass die Leistungen sauber getrennt sind: wer welche Fläche bekommt, wer wo genannt wird, für welchen Zeitraum. Branchenexklusivität – also nur ein Partner aus einer Branche – ist bei großen Paketen üblich und dort ein Verkaufsargument; bei kleinen Paketen schränkt sie meist mehr ein, als sie einbringt. Was vereinbart ist, gehört in den Sponsoringvertrag und nicht in eine mündliche Absprache.
Was gehört in ein gutes Sponsoringprofil?
Vier Angaben entscheiden: wer ihr seid, wo ihr sitzt, was ihr konkret anbietet und in welchem Preisrahmen. Dazu aktuelle Bilder, eine nüchtern eingeordnete Reichweite, die Termine oder Zeiträume, um die es geht, und ein Ansprechpartner mit Namen. Wer diese vier Punkte schon in den ersten Zeilen beantwortet, erspart dem Unternehmen die Rückfrage – und bekommt sie erfahrungsgemäß eher als Anfrage zurück.
Welche Fehler sollte ich bei der Sponsorensuche vermeiden?
Die häufigsten: kein Preisrahmen, keine konkrete Gegenleistung, veraltete oder fehlende Bilder, übertriebene Reichweitenangaben und ein Profil, das nur um Unterstützung bittet, statt ein Angebot zu machen. Ein Unternehmen muss in wenigen Sekunden erkennen können, was es bekommt und was es kostet.
Muss ich einen Vertrag mit findasponsor abschließen?
Nein. Es gibt keinen Vermittlungsvertrag und keine Erfolgsbeteiligung. Die optionalen Pläne sind Abonnements, die sich automatisch um die gewählte Laufzeit verlängern und jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar sind. Den Sponsoringvertrag schließt Du direkt mit Deinem Partner.
Brauche ich einen schriftlichen Sponsoringvertrag?
Sobald Geld oder Sachleistungen fließen: ja. Eine Seite reicht in den meisten Fällen – wer leistet was, über welchen Zeitraum, zu welchem Betrag, wann wird gezahlt, wie darf das Logo verwendet werden, wem gehören die Bilder, gibt es Exklusivität, wie wird gekündigt. Für das sponsernde Unternehmen ist die schriftlich festgehaltene Gegenleistung außerdem die Grundlage, um die Ausgabe als Werbeaufwand zu behandeln; wie das im Einzelfall zu bewerten ist, gehört zum Steuerberater. Eine Vorlage steht unter Sponsoringvertrag-Muster. Mit findasponsor hat dieser Vertrag nichts zu tun – er wird direkt zwischen den beiden Partnern geschlossen.
Wie halte ich den Kontakt, nachdem der Vertrag steht?
Über die Verlängerung entscheidet sich während der Laufzeit, nicht am Ende. Bewährt hat sich eine kurze Rückmeldung zum Start, ein Beleg für die vereinbarte Sichtbarkeit – Foto der Fläche, Screenshot der Erwähnung –, ein bis zwei Zwischenstände und zum Abschluss ein kurzer Rückblick mit dem Vorschlag für die nächste Periode. Das kostet wenig Zeit und ist der häufigste Unterschied zwischen einem einmaligen und einem wiederkehrenden Sponsor. Den vollständigen Ablauf beschreibt der Ratgeber zur Sponsorenpflege.

Woher die Zahlen und Rechtsgrundlagen stammen.

  • Bierabsatz: Statistisches Bundesamt – zuletzt rund 6,9 Milliarden Liter alkoholisches Bier und Biermischgetränke, ein Rückgang von rund 30 Prozent gegenüber der Jahrtausendwende. Alkoholfreie Sorten entwickeln sich gegenläufig.
  • Zahl der Betriebe: Umsatzsteuerstatistik – 21.267 Schankwirtschaften und Kneipen, rund 26 Prozent weniger als vor der Pandemie; die Gesamtzahl der Betriebe im Gaststättengewerbe ging von über 158.000 auf rund 140.000 zurück.
  • Fünfjahresgrenze im Kartellrecht: Ausschließlichkeitsbindungen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht von der Gruppenfreistellung für Vertikalvereinbarungen gedeckt (Art. 101 AEUV, § 2 GWB). Sie sind dadurch nicht automatisch unwirksam, müssen aber im Einzelfall gerechtfertigt werden.
  • Sittenwidrigkeit und Laufzeiten: Rechtsprechung des BGH zu Bierlieferungsverträgen. Für individuell ausgehandelte Laufzeiten wurde eine höchstzulässige Bezugsbindung bewusst nicht festgelegt; maßgeblich sind Laufzeit, Mindestabnahmemenge und der Wert der wechselseitigen Leistungen. Unwirksamkeit nur im Ausnahmefall des Knebelungsvertrags. Eine zehnjährige Bindung in AGB benachteiligt einen Gastwirt als Kaufmann im Regelfall nicht unangemessen; eine dreißigjährige Bindung wurde als sittenwidrig beurteilt (BGH, Urteil vom 08.04.1988 – V ZR 120/87).
  • Übertragbarkeit auf Vereine: eigene Einordnung. Die zitierte Rechtsprechung betrifft durchgängig Gastwirte als Kaufleute; für Idealvereine mit ehrenamtlichem Vorstand liegt sie nicht ohne Weiteres vor. Die Frage der Vertretungsmacht richtet sich nach der jeweiligen Vereinssatzung.
  • Sponsoringpreise: öffentlich sichtbare Angebote mit hinterlegtem Preis im findasponsor-Verzeichnis – über die Suche nachzählbar.

Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die Gestaltung mehrjähriger Liefer- und Bezugsverträge gehört anwaltlicher Rat hinzugezogen. Stand: 13.09.2026.

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Sponsoring nach Region

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Für die Belieferung zählt die bestehende Route. Die Regionsseiten zeigen je Bundesland, welche Vereine und Projekte dort einen Partner suchen.

Dazu gibt es 38 Städte mit eigener Seite – gesammelt unter Sponsoring nach Region. Ist Dein Ort nicht dabei, hilft die Umkreissuche im Verzeichnis: Dort lässt sich jeder Ort mit eigenem Radius eingeben.

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