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Für Kanzleien

Werben darf die Kanzlei.
Nur nicht um den Einzelfall.

§ 43b BRAO stellt zwei Hürden auf, nicht eine. Die zweite kennen andere Branchen gar nicht – und sie ist der Grund, warum Sponsoring für Kanzleien unkomplizierter ist als die meisten anderen Werbeformen.

Die zwei Hürden

Das anwaltliche Werbeverbot ist seit der Neuordnung des Berufsrechts kein Verbot mehr, sondern eine Erlaubnis mit Rändern. Rund 166.000 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilen sich einen Markt, in dem Sichtbarkeit über Mandate entscheidet – und der Rahmen, in dem geworben werden darf, ist inzwischen weiter, als viele Kanzleien annehmen.

Weit heißt aber nicht schrankenlos. Und die entscheidende Schranke ist eine, die es weder bei Ärzten noch bei Versicherungsvermittlern gibt: Werbung darf nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet sein. Wer diese Hürde übersieht, bewertet jede Maßnahme falsch, weil er nur auf die Sachlichkeit schaut.

Sponsoring ist deshalb eine der wenigen Werbeformen, bei denen diese zweite Hürde von selbst genommen wird. Eine Bande am Sportplatz spricht niemanden Bestimmten an. Sie kann gar nicht auf einen Einzelfall gerichtet sein.

Damit die Erwartung stimmt: findasponsor vermittelt Sponsoring und hat ein Interesse daran, dass es hier gut wegkommt. Deshalb steht auf dieser Seite ein eigener Abschnitt zu der Konstellation, in der Sponsoring für eine Kanzlei gerade nicht unproblematisch ist.

Und ausdrücklich: Dieser Text ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung – was Ihnen als Leserin oder Leser dieser Seite vermutlich klarer ist als den meisten. Zuständig für die Beurteilung einer konkreten Maßnahme ist die eigene Rechtsanwaltskammer.

Der Maßstab

Zwei Hürden,
und nur eine davon ist bekannt.

Hürde 1

Sachlich unterrichtend

Die Werbung muss über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten. Das ist die Hürde, an die jeder zuerst denkt, und die in der Praxis selten Probleme macht: Name, Rechtsgebiete, Kontakt sind sachliche Angaben.

Konkretisiert wird sie durch die Berufsordnung, unter anderem beim Umgang mit Erfolgs- und Umsatzzahlen, mit Mandantennennungen und mit Qualifikationsangaben.

Hürde 2

Nicht auf den Einzelfall gerichtet

Die Werbung darf nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet sein. Gemeint ist die gezielte Ansprache einer Person oder Gruppe, bei der ein konkreter Rechtsbedarf bereits besteht und bekannt ist.

Diese Hürde gibt es in keiner der anderen regulierten Branchen. Sie ist der Grund, warum manche Maßnahme, die sachlich einwandfrei formuliert ist, trotzdem angreifbar bleibt.

Der Kern

Warum eine Bande
beide Hürden nimmt.

Hürde eins ist bei einer Bandenwerbung fast trivial erfüllt: Kanzleiname, Ort, Rechtsgebiete, Kontakt. Das sind sachliche Angaben über die berufliche Tätigkeit, mehr steht dort nicht.

Hürde zwei ist der interessante Teil. Eine Bandenwerbung richtet sich an alle, die am Spielfeldrand stehen – und die stehen dort, weil ihr Sohn Handball spielt, nicht weil sie einen Rechtsstreit haben. Es gibt keinen bekannten Bedarf, keine gezielte Ansprache, keinen Einzelfall. Genau diese Streuung, die bei anderen Werbeformen als Nachteil gilt, ist hier der rechtliche Vorteil.

Dazu kommt der Punkt, der für Kanzleien schwerer wiegt als für die meisten anderen Branchen: Mandatsentscheidungen laufen über Vertrauen. Ein Verein, in dem Nachbarn, Eltern und Bekannte aktiv sind, transportiert Vertrautheit – ohne dass die Kanzlei über sich selbst etwas behaupten müsste. Das ist genau die Art von Wirkung, die das Berufsrecht nicht einschränkt, weil sie ohne Werbeaussage auskommt.

Wo es kippt

Die eine Konstellation,
bei der Sponsoring heikel wird.

Wenn Sponsoring deshalb unproblematisch ist, weil niemand mit konkretem Rechtsbedarf angesprochen wird, dann folgt daraus die Grenze von selbst: Sie liegt dort, wo ein konkreter Rechtsbedarf beim Publikum gebündelt vorliegt.

Das ist beim Sportverein, beim Musikverein und beim Stadtfest ersichtlich nicht der Fall. Anders sieht es aus, wenn eine Kanzlei eine Veranstaltung unterstützt, die sich gerade an Betroffene eines bestimmten Ereignisses richtet – ein Treffen Geschädigter nach einem Schadensfall, eine Informationsveranstaltung für Gläubiger einer Insolvenz, eine Zusammenkunft von Anspruchstellern in einem Massenverfahren. Dort ist das Publikum nach genau dem Merkmal ausgewählt, das den Rechtsbedarf ausmacht.

Ob eine solche Maßnahme im konkreten Fall noch zulässig ist, hängt an Details, die eine allgemeine Seite nicht beurteilen kann. Was sich hier festhalten lässt: Es ist die Konstellation, bei der eine Rückfrage bei der Kammer nicht übertrieben vorsichtig ist, sondern angebracht.

Die praktische Faustregel: Je weniger das Publikum etwas mit dem Rechtsgebiet zu tun hat, desto unproblematischer ist das Sponsoring. Der Kreisligaverein ist unter diesem Gesichtspunkt der sicherste Sponsoringnehmer, den eine Kanzlei finden kann.

Ehrlicherweise

Vier Grenzen
für die Werbefläche.

Der Kanal ist unproblematisch, die Gestaltung kann es sein. Eine Bande hängt eine ganze Saison; was dort steht, lässt sich nicht kurz korrigieren.

1. Keine Erfolgs- oder Umsatzzahlen Die Berufsordnung erklärt die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen für unzulässig, wenn sie irreführend ist. Auf einer Werbefläche ohne Kontext und ohne Einschränkung fehlt praktisch alles, was eine solche Zahl einordnen würde. Auf die Bande gehört sie nicht.
2. Mandanten nur mit deren Zustimmung Sich mit Mandaten zu schmücken ist nur mit Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Bei einer dauerhaften Werbefläche kommt hinzu, dass eine einmal erteilte Zustimmung über die Laufzeit hinweg Bestand haben muss.
3. Qualifikationsangaben nur mit Nachweis Eine berechtigt geführte Fachanwaltsbezeichnung darf verwendet werden. Freiere Bezeichnungen wie „Spezialist" sind nach der Rechtsprechung differenziert zu beurteilen und bergen ein Irreführungsrisiko. Bei einer Bande, die eine Saison hängt, ist die zurückhaltende Formulierung die bessere Wahl.
4. Auch Texte des Vereins können zurückfallen Ein Rechtsanwalt darf niemanden dazu veranlassen, für ihn eine Werbung zu machen, die ihm selbst nicht erlaubt wäre. Formuliert der Verein im eigenen Newsletter überschwänglich oder nennt Erfolgsquoten, kann das zum Problem werden. Eine Abstimmungszeile in der Vereinbarung erledigt das.

Der Sonderfall

Beratung statt Geld –
und wo die Linie verläuft.

Kanzleien gehören zu den wenigen Betrieben, die ihre Kernleistung als Sachsponsoring einbringen können. Ein Verein hat laufend Rechtsfragen: Satzungsänderungen, Haftung des Vorstands, Datenschutz, Verträge mit Übungsleitern, Ordnungsrecht bei Veranstaltungen. Eine Kanzlei, die das übernimmt, liefert etwas, das dem Verein mehr wert ist als eine Überweisung in gleicher Höhe.

Dabei verläuft eine scharfe Linie, die man kennen muss:

Außergerichtliche Beratung Das Vergütungsrecht sieht dafür keine gesetzliche Gebühr vor. Eine niedrige oder unentgeltliche Vergütung kann deshalb vereinbart werden; die Rechtsprechung hat kostenlose Beratung in diesem Bereich ausdrücklich gebilligt. Als Sachsponsoring kommt sie damit in Betracht.
Gerichtliche Tätigkeit Hier greift das Verbot, gesetzliche Gebühren zu unterschreiten. Die Vertretung im Prozess scheidet als Sachsponsoring aus. Wer dem Verein über die Beratung hinaus helfen will, tut das als reguläres Mandat – getrennt vom Sponsoring.

Zwei Punkte gehören trotzdem vor die Zusage. Erstens bleibt ein Mandat ein Mandat: Sorgfaltsmaßstab und Haftung ändern sich nicht dadurch, dass keine Vergütung fließt. Zweitens die Interessenkollision – wer den Verein berät, kann später nicht gegen ihn tätig werden. Bei einem Verein mit mehreren hundert Mitgliedern, aus denen sich durchaus Mandate ergeben können, ist das eine praktische und keine akademische Frage.

Die Optionen

Was für eine Kanzlei
tatsächlich funktioniert.

Sortiert danach, wie gut die Form zur Vertrauenslogik einer Mandatsentscheidung passt.

Bandenwerbung am Platz oder in der Halle

Der Standardfall. Dauerhafte Präsenz zum festen Saisonpreis, keine Textfrage, keine Freigabeprozesse. Für Kanzleien mit privater Mandantschaft aus der Region – Familien-, Verkehrs-, Arbeits- und Erbrecht – die naheliegendste Form.

ganze Saisonfester Preiskein Einzelfallbezug

Jugendabteilung statt erste Mannschaft

Die Eltern einer Jugendmannschaft sind in der Lebensphase, in der die typischen privaten Rechtsfragen tatsächlich auftreten. Sie sind bei jedem Spiel da, über Jahre. Ein Jugendsponsoring kostet zudem meist deutlich weniger als das Trikot der ersten Mannschaft.

Eltern als Zielgruppegünstiger Einstieglange Bindung

Beratung für den Verein als Sachsponsoring

Die Form, die nur diese Branche anbieten kann. Satzung, Vorstandshaftung, Datenschutz, Übungsleiterverträge – der Bedarf ist real und in vielen Vereinen ungedeckt. Der Wert für den Verein liegt deutlich über dem einer gleich hohen Zahlung.

Vorher zu klären: außergerichtliche Beratung ja, gerichtliche Vertretung nein; Haftung bleibt; Interessenkollision bedenken; Wert für die steuerliche Behandlung beziffern.

hoher Wert für den Vereinnur außergerichtlichInteressenkollision prüfen

Turniere, Vereinsfeste und Laufveranstaltungen

Zeitlich befristet, dadurch gut zum Ausprobieren. Nennung im Programm, Banner am Start- und Zielbereich. Bei der Auswahl der Veranstaltung greift die Kippstelle weiter oben: Publikum ohne gebündelten Rechtsbedarf.

befristetgut zum TestenPublikum prüfen

Ausstattung als Sachsponsoring

Trikots, Trainingsleibchen, Druckkosten für das Vereinsheft. Kein Mandatsverhältnis, keine Haftungsfrage, keine Interessenkollision – für Kanzleien, die den Verein bewusst nicht beraten wollen, die sauberste Variante. Der Wert muss beziffert werden.

kein MandatWert beziffernhohe Sichtbarkeit

Größenordnung

Was das kostet.

Für den Amateurbereich gelten als Orientierung: Bandenwerbung je nach Liga etwa 200 bis 1.000 Euro pro Saison, ein Ärmel- oder Hosenlogo rund 300 bis 800 Euro, ein Trikot-Hauptsponsoring je nach Spielklasse zwischen etwa 300 Euro in der Kreisliga und 3.500 Euro in höheren Amateurligen. Gemessen an den Kosten anderer Kanzleiwerbung sind das kleine Beträge – sie entsprechen der Größenordnung weniger Stunden.

Zum Nachrechnen aus dem eigenen Verzeichnis: Über 74 Angebote aus dem Bereich Sport liegt die Mitte der Preisvorstellungen bei 1.000 € pro Jahr; ein Viertel aller Anbieter ruft 500 € oder weniger auf. Die Zahlen stammen aus den öffentlich sichtbaren Profilen und sind über die Suche nachzählbar. Stand: 13.09.2026.

Zur steuerlichen Seite nur so viel: Bei betrieblicher Veranlassung und vereinbarter Werbegegenleistung kommt der Abzug als Betriebsausgabe in Betracht, ohne den Höchstbetrag, der für Spenden gilt. Wird Beratung statt Geld eingebracht, muss deren Wert beziffert werden. Grundlagen unter Sponsoring steuerlich absetzen und Sponsoring oder Spende. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung.

Konkret werden

Wer im eigenen Ort
gerade einen Sponsor sucht.

Im Verzeichnis stehen Vereine, Jugendabteilungen und Veranstalter, die aktiv einen Sponsor suchen – mit Standort, Umkreis, angebotener Gegenleistung und Preisvorstellung. Das ist auch deshalb praktisch, weil sich damit gezielt auswählen lässt, welches Publikum eine Maßnahme erreicht – die Frage, die für eine Kanzlei aus den oben genannten Gründen mehr wiegt als für andere Branchen. Durchsuchen geht ohne Konto, das Anschreiben ist für Unternehmen kostenlos.

Vereine in der Umgebung ansehen Kostenloses Unternehmenskonto

Keine Zahlungsmethode nötig, kein Abo, 0 % Provision auf das, was Ihr vereinbart.

Häufige Fragen

Berufsrecht, Werbefläche
und Beratung als Sachleistung.

Darf eine Kanzlei einen Sportverein sponsern?
Sponsoring gilt als zulässige Form anwaltlicher Werbung. § 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Ein Bandenlogo am Sportplatz erfüllt beides: Es informiert sachlich, und es wendet sich an niemanden Bestimmten. Die vom Bundesverfassungsgericht gezogene Grenze bleibt, dass Werbung das Vertrauen der Rechtsuchenden nicht beeinträchtigen darf. Für die konkrete Ausgestaltung ist die eigene Rechtsanwaltskammer der richtige Ansprechpartner.
Was darf auf der Bande stehen und was nicht?
Kanzleiname, Ort, Kontaktdaten und Rechtsgebiete sind sachliche Angaben. Vorsicht ist bei drei Dingen geboten: Erfolgs- und Umsatzzahlen sind nach der Berufsordnung unzulässig, wenn sie irreführend sind; Mandanten dürfen nur mit deren Zustimmung genannt werden; und Angaben zu Qualifikationen setzen einen entsprechenden Nachweis voraus. Eine berechtigt geführte Fachanwaltsbezeichnung darf verwendet werden. Bei freieren Bezeichnungen wie „Spezialist" ist die Rechtsprechung differenziert – auf einer Bande, die eine ganze Saison hängt, ist die zurückhaltende Formulierung die bessere.
Wo liegt für eine Kanzlei die Grenze, die andere Branchen nicht haben?
Bei der Einzelfallakquise. Werbung darf nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet sein. Ein Sportverein ist gerade deshalb unproblematisch, weil dort niemand wegen eines konkreten Rechtsproblems sitzt. Heikel wird es, wenn ein Sponsoring sich an eine Gruppe richtet, bei der ein bestimmter Rechtsbedarf bereits gebündelt vorliegt – etwa das Treffen von Betroffenen eines Schadensereignisses, einer Insolvenz oder eines Massenverfahrens. Dort verschiebt sich die Bewertung deutlich, und die Sache gehört vorab geprüft.
Kann ich statt Geld auch Rechtsberatung für den Verein einbringen?
Für die außergerichtliche Beratung ist das grundsätzlich möglich. § 34 Abs. 1 RVG sieht dafür keine gesetzliche Gebühr vor, weshalb eine niedrige oder unentgeltliche Vergütung vereinbart werden kann; die Rechtsprechung hat kostenlose Beratung in diesem Bereich ausdrücklich gebilligt. Für die gerichtliche Tätigkeit gilt das nicht – dort steht das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Gebühren entgegen. Als Sachsponsoring kommt also die Beratung in Betracht, nicht die Vertretung im Prozess.
Welche Risiken hat es, den eigenen Sponsoring-Verein zu beraten?
Zwei, die vor der Zusage bedacht gehören. Erstens bleibt ein Mandat ein Mandat: Es gelten dieselben Sorgfalts- und Haftungsmaßstäbe wie bei einem zahlenden Mandanten, unabhängig davon, ob eine Vergütung fließt. Zweitens die Interessenkollision: Wer den Verein berät, kann später nicht gegen ihn tätig werden. Bei einem Verein mit mehreren hundert Mitgliedern, aus denen sich auch Mandate ergeben könnten, ist das keine theoretische Frage. Wer beides nicht will, bringt lieber Geld oder eine andere Sachleistung ein.
Fällt es mir zur Last, wenn der Verein selbst über meine Kanzlei schreibt?
Es kann. Ein Rechtsanwalt darf niemanden dazu veranlassen, für ihn eine Werbung zu machen, die ihm selbst nicht erlaubt wäre. Wenn der Verein in seinem Newsletter mit eigenen Worten Erfolgsquoten nennt oder überschwänglich formuliert, ist das nicht automatisch Dein Problem – es kann aber eines werden. Eine Zeile in der Vereinbarung, dass Texte über die Kanzlei vor Veröffentlichung abgestimmt werden, löst das ohne Aufwand.
Bringt Sponsoring einer Kanzlei tatsächlich Mandate?
Nicht als messbare Anfrage pro Euro, und wer das verspricht, verkauft etwas. Die Wahl einer Kanzlei ist eine Vertrauensentscheidung, die selten kurzfristig ausgelöst wird. Realistisch ist ein anderer Effekt: Der Name ist im Ort präsent, wenn der Bedarf entsteht. Das wirkt besonders in den Rechtsgebieten, deren Mandanten Privatpersonen aus der Umgebung sind – Familien-, Verkehrs-, Arbeits- und Erbrecht. Für eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit überregionaler Mandantschaft ist der Effekt deutlich kleiner.
Ist das Sponsoring als Betriebsausgabe abziehbar?
Bei betrieblicher Veranlassung und vereinbarter Werbegegenleistung kommt der Abzug als Betriebsausgabe in Betracht; anders als bei Spenden gibt es dafür keinen gesetzlichen Höchstbetrag. Vorausgesetzt sind eine schriftliche Vereinbarung, eine beschriebene Gegenleistung und eine angemessene Höhe. Wird statt Geld Beratung eingebracht, muss deren Wert beziffert werden. Grundlagen unter Sponsoring steuerlich absetzen; die Beurteilung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung.
Plattform & Konditionen

Fragen zu findasponsor

Was kostet findasponsor für Sponsorsuchende?
Das Basisprofil ist dauerhaft kostenlos: Registrierung, Profil, Platz im Verzeichnis, 5 Bilder, 1 YouTube-Video, das Empfangen und Lesen aller Nachrichten von Unternehmen sowie die Vorstellung auf unseren Social-Media-Kanälen und fertige Vorlagen zum Teilen. Der Basis-Plan für 19,90 €/Monat oder 199 €/Jahr schaltet das Antworten auf Nachrichten frei, enthält 5 selbst begonnene Erstkontakte zu Unternehmen je Kalendermonat und stellt Dich in Verzeichnissuche, Matching, auf der Startseite und in der wöchentlichen Profil-E-Mail an Unternehmen vor alle kostenlosen Profile. Dazu kommen öffentlich sichtbare Reichweitenangaben, 20 Bilder, 3 Videos, eine eigene Profil-URL, sichtbare Kontaktdaten und Social-Media-Links, die eigene Sponsoringmappe zum Hochladen und der „Unterstützen“-Button für Direktzahlungen per PayPal. Premium kostet 29,90 €/Monat oder 299 €/Jahr, erhöht die Erstkontakte auf 15 je Kalendermonat, setzt Dich überall an die erste Stelle, ergänzt das Premium-Badge, eine hervorgehobene Darstellung im Verzeichnis sowie bis zu 50 Bilder und 10 Videos. Alle Preise inkl. 19 % MwSt., im Jahresplan sind 2 Monate gratis.
Was kostet findasponsor für Unternehmen?
Unternehmensprofil, Listung im Unternehmensverzeichnis, Verzeichnissuche, Merkzettel und das KI-Matching sind dauerhaft kostenlos – ebenso der komplette Nachrichtenaustausch: Sponsorsuchende anschreiben, lesen und antworten kostet nichts. Das Business-Abo für 39,90 €/Monat oder 399 €/Jahr, jeweils inkl. 19 % MwSt., stellt Dein Unternehmen im internen und im öffentlichen Verzeichnis vor alle Profile ohne Abo, zeigt es im Unternehmensbereich der Startseite, hebt die Karte im Verzeichnis hervor und gibt Dir direkten Zugriff auf Telefon und E-Mail in den Profilen der Sponsorsuchenden. Die Listung selbst ist kostenlos; das Abo bestimmt die Reihenfolge. Monats- und Jahrespläne verlängern sich automatisch um die gewählte Laufzeit und sind jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar. Es gibt keine Provision, keine Vermittlungsgebühr und kein Mindestbudget.
Kann ich Sponsorenanfragen kostenlos empfangen und beantworten?
Empfangen und lesen: ja. Nachrichten von Unternehmen kommen im kostenlosen Basisprofil vollständig an, mit Absender und Text, und Du wirst per E-Mail benachrichtigt. Zum Antworten brauchst Du den Basis- oder Premium-Plan; dann sind Antworten unbegrenzt. Selbst Unternehmen anschreiben kannst Du mit Basis 5-mal und mit Premium 15-mal je Kalendermonat. Gezählt wird nur die erste Nachricht an ein Unternehmen, mit dem Du noch nie geschrieben hast – Antworten werden nicht angerechnet.
Was bringt ein Plan für meine Platzierung?
Unternehmen sehen zuerst die obersten Treffer, und die meisten schauen sich nicht alle Profile an. Sortiert wird überall in derselben Reihenfolge: Premium zuerst, danach alle Profile mit Basis-Plan, danach die kostenlosen. Das gilt für die Verzeichnissuche, das KI-Matching, die Profilkarten auf der Startseite und die wöchentliche Profil-E-Mail an Unternehmen. Innerhalb einer Stufe stehen Profile mit Bild vorn und neuere weiter oben. Eine Ausnahme gibt es: Sucht ein Unternehmen mit Umkreis, zählt die Entfernung zuerst – ein nahes kostenloses Profil steht dann vor einem weit entfernten Premium-Profil. Im Verzeichnis gelistet und für Suchmaschinen sichtbar ist übrigens jedes Profil, auch ohne Plan; für die Platzierung entscheidet der Plan nur über die Reihenfolge. Daneben schaltet er das Antworten auf Nachrichten und eigene Erstkontakte frei.
Wie viele Bilder und Videos kann ich hochladen?
Im kostenlosen Basisprofil sind 5 Bilder und 1 YouTube-Video enthalten. Der Basis-Plan für 19,90 €/Monat inkl. 19 % MwSt. erlaubt 20 Bilder und 3 Videos, Premium für 29,90 €/Monat inkl. 19 % MwSt. bis zu 50 Bilder und 10 Videos. Videos werden über youtube-nocookie.com eingebunden.
Warum sieht niemand meine Reichweite?
Die Reichweitenangaben im Profil – Follower, monatliche Reichweite, Zuschauer und Auftritte pro Jahr – werden erst ab dem Basis-Plan öffentlich angezeigt. Eintragen kannst Du sie jederzeit kostenlos, sichtbar für Unternehmen werden sie mit einem Plan. Dasselbe gilt für die Hauptplattform.
Wonach können Unternehmen im Verzeichnis suchen?
Nach Kategorie und Unterkategorie, nach Ort mit Umkreis und nach Preisspanne; dazu gibt es eine Freitextsuche. Angaben wie Level, Liga oder angebotene Gegenleistungen stehen im Profil und sind dort sichtbar, aber sie sind keine eigenen Filter.
Wie finde ich als Sponsorsuchender passende Unternehmen?
Im Unternehmensverzeichnis. Dort stehen alle Firmen, die auf findasponsor Sponsoring anbieten – durchsuchbar nach Branche, Region mit Umkreis und dem Bereich, den sie bevorzugt fördern. Du kannst sie direkt aus dem Profil heraus anschreiben: mit dem Basis-Plan 5 Erstkontakte pro Kalendermonat, mit Premium 15. Antworten auf eingehende Anfragen werden nicht angerechnet.
Nimmt findasponsor eine Provision auf Sponsoring-Deals?
Nein. Auf abgeschlossene Sponsoring-Deals fallen 0 % Provision an. Was Sponsor und Sponsoringpartner vereinbaren, bleibt vollständig bei beiden. findasponsor finanziert sich über die optionalen Pläne, nicht über eine Beteiligung am Deal.
Wie unterscheidet sich findasponsor von einer Agentur?
Eine Agentur vermittelt, berät und wird am Ergebnis beteiligt. findasponsor ist ein Verzeichnis: Beide Seiten stellen sich selbst dar, der Erstkontakt läuft direkt, und die Konditionen verhandelt ihr ohne Zwischenstelle. Es gibt keine Exklusivitätsbindung – Du kannst parallel eigene Sponsoren suchen oder mit einer Agentur arbeiten.
Welche Rolle spielt der Standort im Profil?
Eine große. Viele Unternehmen sponsern dort, wo ihre Kundschaft ist, und suchen deshalb über Ort und Umkreis. Ein Profil ohne Ort oder mit veralteter Adresse taucht bei diesen Suchen schlicht nicht auf. Stadt und Postleitzahl gehören deshalb zu den wichtigsten Angaben überhaupt.
Kann ich mehrere Sponsoringpakete gleichzeitig anbieten?
Ja, und es ist meist sinnvoll. Drei bis fünf Pakete mit klaren Leistungen und Preisrahmen decken unterschiedliche Budgets ab – vom kleinen Förderpaket bis zur Saisonpartnerschaft. Ein einzelner Wunschbetrag ohne Gegenleistung führt dagegen häufig zu Rückfragen oder gar keiner Antwort.
Kann ich mehrere Sponsoren gleichzeitig haben?
Ja, und die meisten haben mehrere. Wichtig ist nur, dass die Leistungen sauber getrennt sind: wer welche Fläche bekommt, wer wo genannt wird, für welchen Zeitraum. Branchenexklusivität – also nur ein Partner aus einer Branche – ist bei großen Paketen üblich und dort ein Verkaufsargument; bei kleinen Paketen schränkt sie meist mehr ein, als sie einbringt. Was vereinbart ist, gehört in den Sponsoringvertrag und nicht in eine mündliche Absprache.
Was gehört in ein gutes Sponsoringprofil?
Vier Angaben entscheiden: wer ihr seid, wo ihr sitzt, was ihr konkret anbietet und in welchem Preisrahmen. Dazu aktuelle Bilder, eine nüchtern eingeordnete Reichweite, die Termine oder Zeiträume, um die es geht, und ein Ansprechpartner mit Namen. Wer diese vier Punkte schon in den ersten Zeilen beantwortet, erspart dem Unternehmen die Rückfrage – und bekommt sie erfahrungsgemäß eher als Anfrage zurück.
Welche Fehler sollte ich bei der Sponsorensuche vermeiden?
Die häufigsten: kein Preisrahmen, keine konkrete Gegenleistung, veraltete oder fehlende Bilder, übertriebene Reichweitenangaben und ein Profil, das nur um Unterstützung bittet, statt ein Angebot zu machen. Ein Unternehmen muss in wenigen Sekunden erkennen können, was es bekommt und was es kostet.
Muss ich einen Vertrag mit findasponsor abschließen?
Nein. Es gibt keinen Vermittlungsvertrag und keine Erfolgsbeteiligung. Die optionalen Pläne sind Abonnements, die sich automatisch um die gewählte Laufzeit verlängern und jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar sind. Den Sponsoringvertrag schließt Du direkt mit Deinem Partner.
Brauche ich einen schriftlichen Sponsoringvertrag?
Sobald Geld oder Sachleistungen fließen: ja. Eine Seite reicht in den meisten Fällen – wer leistet was, über welchen Zeitraum, zu welchem Betrag, wann wird gezahlt, wie darf das Logo verwendet werden, wem gehören die Bilder, gibt es Exklusivität, wie wird gekündigt. Für das sponsernde Unternehmen ist die schriftlich festgehaltene Gegenleistung außerdem die Grundlage, um die Ausgabe als Werbeaufwand zu behandeln; wie das im Einzelfall zu bewerten ist, gehört zum Steuerberater. Eine Vorlage steht unter Sponsoringvertrag-Muster. Mit findasponsor hat dieser Vertrag nichts zu tun – er wird direkt zwischen den beiden Partnern geschlossen.
Wie halte ich den Kontakt, nachdem der Vertrag steht?
Über die Verlängerung entscheidet sich während der Laufzeit, nicht am Ende. Bewährt hat sich eine kurze Rückmeldung zum Start, ein Beleg für die vereinbarte Sichtbarkeit – Foto der Fläche, Screenshot der Erwähnung –, ein bis zwei Zwischenstände und zum Abschluss ein kurzer Rückblick mit dem Vorschlag für die nächste Periode. Das kostet wenig Zeit und ist der häufigste Unterschied zwischen einem einmaligen und einem wiederkehrenden Sponsor. Den vollständigen Ablauf beschreibt der Ratgeber zur Sponsorenpflege.

Woher die Angaben stammen.

  • Werberahmen: § 43b BRAO sowie die konkretisierenden Vorschriften der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), insbesondere zu Erfolgs- und Umsatzzahlen, Mandantennennung und Qualifikationsangaben.
  • Verfassungsrechtliche Einordnung und Sponsoring als zulässige Werbeform: Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur anwaltlichen Werbefreiheit, unter anderem der Beschluss vom 19.02.2008 – 1 BvR 1886/06.
  • Beratung ohne oder mit geringer Vergütung: § 34 Abs. 1 RVG sieht für die außergerichtliche Beratung keine gesetzliche Gebühr vor; das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Gebühren folgt aus § 49b Abs. 1 BRAO. Zur Zulässigkeit unentgeltlicher außergerichtlicher Beratung liegt Rechtsprechung der Anwaltsgerichtsbarkeit vor.
  • Interessenkollision: § 43a BRAO.
  • Zahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer.
  • Sponsoringpreise: öffentlich sichtbare Angebote mit hinterlegtem Preis im findasponsor-Verzeichnis – über die Suche nachzählbar.

Diese Seite ordnet den Rahmen allgemein ein und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung einer konkreten Maßnahme obliegt der zuständigen Rechtsanwaltskammer; die Rechtsprechung zur Anwaltswerbung entwickelt sich fort. Stand: 13.09.2026.

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