Kassenwart im Vereinsheim prüft Belege, daneben Ordner für Sponsoring, Verträge und Belege, Kassette und Taschenrechner – Sponsoring-Einnahmen im Verein richtig versteuern, Ratgeber auf findasponsor.de

Steuer & Recht für Vereine

Sponsoring-Einnahmen im Verein.
Was steuerfrei ist und was nicht.

Der Sponsor zahlt, der Verein freut sich – und dann kommt die Frage vom Kassenwart: Müssen wir das versteuern? Hier erfährst Du, wann Sponsoringgeld steuerfrei bleibt, was die 45.000-€-Grenze bedeutet, wann Umsatzsteuer anfällt und wie eine korrekte Rechnung an den Sponsor aussieht.

Zur 45.000-€-Grenze Musterrechnung

In Kürze

Das Wichtigste
auf einen Blick.

  • Nur nennen ist meist steuerfrei: Weist der Verein ohne besondere Hervorhebung auf den Sponsor hin, gilt das in der Regel als Vermögensverwaltung.
  • Aktiv werben ist steuerpflichtig: Trikotwerbung, Werbedurchsagen oder hervorgehobene Werbung sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
  • Aber erst ab 45.000 €: Körperschaft- und Gewerbesteuer fallen erst an, wenn alle wirtschaftlichen Einnahmen zusammen diese Grenze im Jahr übersteigen.
  • Umsatzsteuer ist eine eigene Frage: Für Werbeleistungen fallen in der Regel 19 % an – außer der Verein ist Kleinunternehmer.
  • Keine Spendenquittung für Sponsoring: Der Sponsor bekommt eine Rechnung, keine Zuwendungsbestätigung.

Überblick für gemeinnützige Vereine, Rechtsstand September 2026. Keine Steuerberatung – im Einzelfall helfen Steuerberatung, Landessportbund oder Finanzamt.

Grundlagen

Die vier Bereiche
eines gemeinnützigen Vereins.

Steuerlich wird jeder gemeinnützige Verein in vier Bereiche – sogenannte Sphären – aufgeteilt. In welchem Bereich eine Einnahme landet, entscheidet über die Steuer. Sponsoring kann je nach Gestaltung in zwei davon fallen.

Ideeller Bereich

Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse. Hier findet der eigentliche Vereinszweck statt.

steuerfrei

Vermögensverwaltung

Zinsen, Vermietung, Verpachtung – und Sponsoring, bei dem der Verein nur auf den Sponsor hinweist.

ertragsteuerfrei

Zweckbetrieb

Einnahmen direkt aus dem Vereinszweck, etwa Eintritt zu Sportveranstaltungen bis zu bestimmten Grenzen.

ertragsteuerfrei

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Verkauf beim Vereinsfest, Bewirtung – und Sponsoring mit aktiver Werbeleistung.

steuerpflichtig ab 45.000 €

Die entscheidende Frage

Nennt Ihr den Sponsor –
oder werbt Ihr für ihn?

Die Finanzverwaltung unterscheidet danach, ob der Verein nur die Werbung des Sponsors duldet oder an ihr aktiv mitwirkt. Die Grenze ist nicht immer scharf, die folgenden Beispiele zeigen die typische Einordnung:

Duldung

in der Regel Vermögensverwaltung, ertragsteuerfrei
  • Name oder Logo des Sponsors auf Plakaten, im Programmheft oder auf der Website – ohne besondere Hervorhebung
  • „Unterstützt von …“ in der Vereinszeitschrift
  • Link zur Startseite des Sponsors ohne Weiterleitung auf Werbeseiten
  • Nennung auf einer Sponsorentafel neben anderen Unterstützern

Aktive Mitwirkung

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Trikotwerbung
  • Werbedurchsagen bei Heimspielen
  • Hervorgehobene Werbung für Produkte des Sponsors, etwa Anzeigen oder Aktionen
  • Namensrechte an Veranstaltungen oder Spielstätten mit aktiver Vermarktung
  • Social-Media-Beiträge, die gezielt für Angebote des Sponsors werben

Ob Bandenwerbung Duldung oder aktive Werbung ist, hängt von der Gestaltung ab – etwa ob der Verein die Fläche nur überlässt oder selbst vermarktet. Genau solche Grenzfälle sollten einmal mit der Steuerberatung geklärt und im Sponsoringvertrag sauber beschrieben werden.

Besteuerungsgrenze

Die 45.000-€-Grenze
richtig verstehen.

Auch wenn Sponsoring als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gilt, zahlt der Verein nicht automatisch Steuern. Nach § 64 Abs. 3 AO fallen Körperschaft- und Gewerbesteuer erst an, wenn die Einnahmen aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zusammen 45.000 € im Jahr übersteigen – einschließlich Umsatzsteuer.

Rechenbeispiel Sportverein
Trikotwerbung (aktive Werbung)18.000 €
Werbedurchsagen und Banner mit Aktionen4.000 €
Getränke- und Speisenverkauf beim Sommerfest12.000 €
Einnahmen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe34.000 €
Logo-Nennung auf der Website (Duldung, Vermögensverwaltung)nicht mitgezählt
34.000 € liegen unter 45.000 € – keine Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer ist davon unabhängig zu prüfen.

Wird die Grenze überschritten, ist der Gewinn aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerpflichtig. Dann helfen zwei Regeln: Bei Körperschaft- und Gewerbesteuer gilt jeweils ein Freibetrag von 5.000 €. Und für Werbung im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Tätigkeit kann der Verein nach § 64 Abs. 6 AO auf Antrag pauschal 15 % der Einnahmen als Gewinn ansetzen.

Umsatzsteuer & Rechnung

So sieht die Rechnung
an den Sponsor aus.

Erbringt der Verein eine Werbeleistung, schreibt er dem Sponsor eine Rechnung. Ist der Verein kein Kleinunternehmer, weist er Umsatzsteuer aus – für Werbeleistungen in der Regel 19 %. Der Sponsor braucht die Rechnung für seine Buchhaltung und kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

SV Musterstadt 1920 e. V.
Sportplatzweg 1, 12345 Musterstadt
Steuernummer: 123/456/78901
Rechnung Nr. 2026-014
Datum: 15.09.2026

An: Autohaus Beispiel GmbH, Hauptstraße 5, 12345 Musterstadt

LeistungBetrag
Werbeleistung Trikotwerbung 1. Herrenmannschaft, Brustlogo
Leistungszeitraum: Saison 2026/27 (01.08.2026–30.06.2027) laut Sponsoringvertrag vom 01.07.2026
2.000,00 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer380,00 €
Rechnungsbetrag2.380,00 €
Zahlbar bis 30.09.2026 auf IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00. Beispiel mit erfundenen Daten.

Pflichtangaben einer Rechnung sind unter anderem: vollständiger Name und Anschrift von Verein und Sponsor, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vereins, Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitraum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Als Kleinunternehmer – seit 2025 höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € im laufenden Jahr – weist der Verein keine Umsatzsteuer aus und vermerkt stattdessen, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird.

E-Rechnung: Seit 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 beziehungsweise Ende 2027. Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit sollten jetzt klären, mit welchem Programm sie künftig Rechnungen schreiben.

Vorsicht

Vier Fehler,
die Vereine teuer zu stehen kommen.

Spendenquittung statt Rechnung. Für Sponsoring mit Gegenleistung darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Wer es trotzdem tut, kann für die entgangene Steuer haften.
Sponsoring als „Spende“ verbuchen. Dann landet eine Einnahme im ideellen Bereich, die dort nicht hingehört. Das fällt spätestens bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit auf.
Die 45.000 € falsch rechnen. Gezählt werden die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe zusammen, nicht der Gewinn und nicht nur das Sponsoring.
Verluste mit Vereinsgeld ausgleichen. Macht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dauerhaft Verlust und wird mit Beiträgen oder Spenden ausgeglichen, kann das die Gemeinnützigkeit gefährden.

Erst der Sponsor, dann die Steuer

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Häufige Fragen

Sponsoring und Vereinssteuer:
Was oft gefragt wird.

Muss ein gemeinnütziger Verein Sponsoringeinnahmen versteuern?
Das hängt davon ab, was der Verein dafür tut. Weist er nur auf die Unterstützung hin – etwa mit Name oder Logo des Sponsors ohne besondere Hervorhebung –, gilt das in der Regel als Vermögensverwaltung und ist ertragsteuerfrei. Wirkt er aktiv an der Werbung mit, zum Beispiel mit Trikotwerbung, Werbedurchsagen oder hervorgehobener Produktwerbung, entsteht ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Körperschaft- und Gewerbesteuer fallen dort aber erst an, wenn alle Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zusammen 45.000 € im Jahr übersteigen.
Was bedeutet die 45.000-€-Grenze genau?
Nach § 64 Abs. 3 AO fallen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 45.000 € im Jahr einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigen. Gemeint sind die Einnahmen, nicht der Gewinn, und zwar aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Vereins zusammen – also Sponsoring mit aktiver Werbung plus zum Beispiel Getränkeverkauf beim Vereinsfest. Wird die Grenze überschritten, ist der Gewinn steuerpflichtig, wobei Freibeträge von je 5.000 € bei Körperschaft- und Gewerbesteuer gelten.
Darf der Verein für Sponsoring eine Spendenquittung ausstellen?
Nein. Eine Zuwendungsbestätigung setzt voraus, dass der Geber keine Gegenleistung erhält. Beim Sponsoring bekommt das Unternehmen aber eine Werbeleistung. Wer trotzdem eine Spendenbescheinigung ausstellt, riskiert, für die entgangene Steuer zu haften. Das Unternehmen braucht stattdessen eine Rechnung und setzt die Zahlung als Betriebsausgabe ab. Mehr zum Unterschied unter Sponsoring oder Spende.
Muss der Verein auf Sponsoring Umsatzsteuer berechnen?
Wenn der Verein für das Geld eine Werbeleistung erbringt, ist das ein steuerbarer Umsatz; üblich ist dann der Regelsteuersatz von 19 %. Ist der Verein Kleinunternehmer – seit 2025 höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € im laufenden Jahr –, weist er keine Umsatzsteuer aus. Nennt der Verein den Sponsor nur ohne besondere Hervorhebung, liegt häufig gar kein Leistungsaustausch vor. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig; lasst sie Euch einmal von einer Steuerberatung bestätigen.
Was ist die pauschale Gewinnermittlung mit 15 %?
Für Werbung, die im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Tätigkeit steht – typisch Trikot- oder Bandenwerbung im Sportverein –, kann der Verein nach § 64 Abs. 6 AO auf Antrag 15 % der Einnahmen als Gewinn ansetzen, statt die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Das lohnt sich vor allem, wenn kaum Kosten anfallen. Relevant wird es erst, wenn die 45.000-€-Grenze überschritten ist.
Braucht der Verein eine E-Rechnung für Sponsoren?
Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen: Je nach Vorjahresumsatz dürfen noch bis Ende 2026 oder Ende 2027 Papier- und PDF-Rechnungen verwendet werden. Vereine, die mit Sponsoring unternehmerisch tätig sind, fallen grundsätzlich darunter; Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Klärt früh, mit welchem Programm Ihr künftig Rechnungen schreibt.
Wo bekommen Vereine verlässliche Auskunft?
Bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater mit Erfahrung im Gemeinnützigkeitsrecht, beim Landessportbund oder Kreissportbund – viele bieten Vereinsberatung an – und beim zuständigen Finanzamt. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Plattform & Konditionen

Fragen zu findasponsor

Was kostet findasponsor für Sponsorsuchende?
Das Profil ist dauerhaft kostenlos: Registrierung, Profil mit Profilfoto, Beschreibung, Kategorie, Region und Konditionen, Platz im Verzeichnis und im KI-Matching als kompakte Karte nach allen Pro-Profilen, die Aufnahme bei Google, sobald das Profil vollständig ausgefüllt ist, das Lesen und Beantworten aller Nachrichten von Unternehmen – unbegrenzt – sowie die Vorstellung auf unseren Social-Media-Kanälen und das Media-Kit mit fertigen Vorlagen zum Teilen. Das Pro-Abo für 19,90 €/Monat oder 199 €/Jahr stellt Dich mit großer Profilkarte und Banner in Verzeichnissuche, KI-Matching und der wöchentlichen Profil-E-Mail an Unternehmen vor alle kostenlosen Profile, zeigt Dich auf der Startseite und den Themenseiten und hält Deine Profilseite werbefrei. Dazu kommen 10 selbst begonnene Erstkontakte zu Unternehmen je Kalendermonat, öffentlich sichtbare Reichweitenangaben, ein Bannerbild, bis zu 50 Bilder und 10 YouTube-Videos, eine eigene Profil-URL, sichtbare Kontaktdaten und Social-Media-Links, die eigene Sponsoringmappe zum Hochladen und der „Unterstützen“-Button für Direktzahlungen per PayPal. Alle Preise inkl. 19 % MwSt.. Das Monatsabo ist zum Ende jedes Abrechnungsmonats kündbar. Im Jahresplan sind 2 Monate gratis; er ist zum Ende der ersten 12 Monate kündbar und danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat (AGB § 6).
Was kostet findasponsor für Unternehmen?
Unternehmensprofil, Listung im Unternehmensverzeichnis, Verzeichnissuche, Merkzettel und das KI-Matching sind dauerhaft kostenlos – ebenso das Lesen und Beantworten aller Nachrichten und bis zu 5 selbst begonnene Kontakte zu Sponsorsuchenden je Kalendermonat. Das Business-Abo für 39,90 €/Monat oder 399 €/Jahr, jeweils inkl. 19 % MwSt., macht das Anschreiben unbegrenzt, stellt Dein Unternehmen im internen und im öffentlichen Verzeichnis vor alle Profile ohne Abo, zeigt es im Unternehmensbereich der Startseite, hebt die Karte im Verzeichnis hervor, gibt Dir direkten Zugriff auf Telefon und E-Mail in den Profilen der Sponsorsuchenden und erlaubt bis zu fünf eigene Werbeanzeigen. Die Listung selbst ist kostenlos; das Abo bestimmt die Reihenfolge. Das Monatsabo ist zum Ende jedes Abrechnungsmonats kündbar; das Jahresabo läuft 12 Monate, verlängert sich dann um jeweils ein Jahr und ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündbar. Es gibt keine Provision, keine Vermittlungsgebühr und kein Mindestbudget.
Kann ich Sponsorenanfragen kostenlos empfangen und beantworten?
Ja. Nachrichten von Unternehmen kommen im kostenlosen Profil vollständig an, mit Absender und Text, und Du wirst per E-Mail benachrichtigt. Antworten kannst Du kostenlos und unbegrenzt. Selbst Unternehmen anschreiben – also den Erstkontakt aufnehmen – kannst Du mit dem Pro-Abo 10-mal je Kalendermonat. Gezählt wird nur die erste Nachricht an ein Unternehmen, mit dem Du noch nie geschrieben hast – Antworten werden nicht angerechnet.
Was bringt das Pro-Abo für meine Platzierung?
Unternehmen sehen zuerst die obersten Treffer, und die meisten schauen sich nicht alle Profile an. Sortiert wird überall in derselben Reihenfolge: Pro-Profile zuerst, als große Karte mit Banner, danach die kostenlosen als kompakte Karte. Das gilt für die Verzeichnissuche, das KI-Matching und die wöchentliche Profil-E-Mail an Unternehmen. Auf der Startseite und den Themenseiten erscheinen nur Pro-Profile. Innerhalb einer Stufe stehen Profile mit Bild vorn und neuere weiter oben. Eine Ausnahme gibt es: Sucht ein Unternehmen mit Umkreis, zählt die Entfernung zuerst – ein nahes kostenloses Profil steht dann vor einem weit entfernten Pro-Profil. Im Verzeichnis gelistet ist jedes Profil, auch ohne Abo, und bei Google erscheint jedes vollständig ausgefüllte Profil. Daneben schaltet Pro eigene Erstkontakte frei – Antworten ist auch ohne Abo kostenlos.
Wie viele Bilder und Videos kann ich hochladen?
Im kostenlosen Profil ist das Profilfoto enthalten – ohne Banner, Bildergalerie und Videos. Das Pro-Abo für 19,90 €/Monat inkl. 19 % MwSt. erlaubt ein Bannerbild, bis zu 50 Bilder und bis zu 10 YouTube-Videos. Videos werden über youtube-nocookie.com eingebunden.
Warum sieht niemand meine Reichweite?
Die Reichweitenangaben im Profil – Follower, monatliche Reichweite, Zuschauer und Auftritte pro Jahr – werden mit dem Pro-Abo öffentlich angezeigt. Eintragen kannst Du sie jederzeit kostenlos; ohne Abo sehen sie nur angemeldete Unternehmen. Dasselbe gilt für die Hauptplattform.
Wonach können Unternehmen im Verzeichnis suchen?
Nach Kategorie und Sportart, nach Ort mit Umkreis und nach Preisspanne; dazu gibt es eine Freitextsuche. Angaben wie Level, Liga oder angebotene Gegenleistungen stehen im Profil und sind dort sichtbar, aber sie sind keine eigenen Filter.
Wie finde ich als Sponsorsuchender passende Unternehmen?
Im Unternehmensverzeichnis. Dort stehen alle Firmen, die auf findasponsor Sponsoring anbieten – durchsuchbar nach Branche, Region mit Umkreis und dem Bereich, den sie bevorzugt fördern. Du kannst sie direkt aus dem Profil heraus anschreiben: mit dem Pro-Abo 10 Erstkontakte pro Kalendermonat. Antworten auf eingehende Anfragen sind kostenlos und werden nicht angerechnet.
Nimmt findasponsor eine Provision auf Sponsoring-Deals?
Nein. Auf abgeschlossene Sponsoring-Deals fallen 0 % Provision an. Was Sponsor und Sponsoringpartner vereinbaren, bleibt vollständig bei beiden. findasponsor finanziert sich über die optionalen Pläne, nicht über eine Beteiligung am Deal.
Wie unterscheidet sich findasponsor von einer Agentur?
Eine Agentur vermittelt, berät und wird am Ergebnis beteiligt. findasponsor ist ein Verzeichnis: Beide Seiten stellen sich selbst dar, der Erstkontakt läuft direkt, und die Konditionen verhandelt ihr ohne Zwischenstelle. Es gibt keine Exklusivitätsbindung – Du kannst parallel eigene Sponsoren suchen oder mit einer Agentur arbeiten.
Welche Rolle spielt der Standort im Profil?
Eine große. Viele Unternehmen sponsern dort, wo ihre Kundschaft ist, und suchen deshalb über Ort und Umkreis. Ein Profil ohne Ort oder mit veralteter Adresse taucht bei diesen Suchen schlicht nicht auf. Stadt und Postleitzahl gehören deshalb zu den wichtigsten Angaben überhaupt.
Kann ich mehrere Sponsoringpakete gleichzeitig anbieten?
Ja, und es ist meist sinnvoll. Drei bis fünf Pakete mit klaren Leistungen und Preisrahmen decken unterschiedliche Budgets ab – vom kleinen Förderpaket bis zur Saisonpartnerschaft. Ein einzelner Wunschbetrag ohne Gegenleistung führt dagegen häufig zu Rückfragen oder gar keiner Antwort.
Kann ich mehrere Sponsoren gleichzeitig haben?
Ja, und die meisten haben mehrere. Wichtig ist nur, dass die Leistungen sauber getrennt sind: wer welche Fläche bekommt, wer wo genannt wird, für welchen Zeitraum. Branchenexklusivität – also nur ein Partner aus einer Branche – ist bei großen Paketen üblich und dort ein Verkaufsargument; bei kleinen Paketen schränkt sie meist mehr ein, als sie einbringt. Was vereinbart ist, gehört in den Sponsoringvertrag und nicht in eine mündliche Absprache.
Was gehört in ein gutes Sponsoringprofil?
Vier Angaben entscheiden: wer ihr seid, wo ihr sitzt, was ihr konkret anbietet und in welchem Preisrahmen. Dazu aktuelle Bilder, eine nüchtern eingeordnete Reichweite, die Termine oder Zeiträume, um die es geht, und ein Ansprechpartner mit Namen. Wer diese vier Punkte schon in den ersten Zeilen beantwortet, erspart dem Unternehmen die Rückfrage – und bekommt sie erfahrungsgemäß eher als Anfrage zurück.
Welche Fehler sollte ich bei der Sponsorensuche vermeiden?
Die häufigsten: kein Preisrahmen, keine konkrete Gegenleistung, veraltete oder fehlende Bilder, übertriebene Reichweitenangaben und ein Profil, das nur um Unterstützung bittet, statt ein Angebot zu machen. Ein Unternehmen muss in wenigen Sekunden erkennen können, was es bekommt und was es kostet.
Muss ich einen Vertrag mit findasponsor abschließen?
Nein. Es gibt keinen Vermittlungsvertrag und keine Erfolgsbeteiligung. Die optionalen Pläne sind Abonnements. Monatsabos verlängern sich um jeweils einen Monat und sind zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar. Jahresabos haben eine Erstlaufzeit von 12 Monaten: Danach läuft das Pro-Abo für Sponsorsuchende auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar – im Voraus Bezahltes für die Zeit danach wird tagesgenau erstattet –, das Business-Abo verlängert sich um jeweils ein Jahr. Den Sponsoringvertrag schließt Du direkt mit Deinem Partner.
Brauche ich einen schriftlichen Sponsoringvertrag?
Sobald Geld oder Sachleistungen fließen: ja. Eine Seite reicht in den meisten Fällen – wer leistet was, über welchen Zeitraum, zu welchem Betrag, wann wird gezahlt, wie darf das Logo verwendet werden, wem gehören die Bilder, gibt es Exklusivität, wie wird gekündigt. Für das sponsernde Unternehmen ist die schriftlich festgehaltene Gegenleistung außerdem die Grundlage, um die Ausgabe als Werbeaufwand zu behandeln; wie das im Einzelfall zu bewerten ist, gehört zum Steuerberater. Eine Vorlage steht unter Sponsoringvertrag-Muster. Mit findasponsor hat dieser Vertrag nichts zu tun – er wird direkt zwischen den beiden Partnern geschlossen.
Wie halte ich den Kontakt, nachdem der Vertrag steht?
Über die Verlängerung entscheidet sich während der Laufzeit, nicht am Ende. Bewährt hat sich eine kurze Rückmeldung zum Start, ein Beleg für die vereinbarte Sichtbarkeit – Foto der Fläche, Screenshot der Erwähnung –, ein bis zwei Zwischenstände und zum Abschluss ein kurzer Rückblick mit dem Vorschlag für die nächste Periode. Das kostet wenig Zeit und ist der häufigste Unterschied zwischen einem einmaligen und einem wiederkehrenden Sponsor. Den vollständigen Ablauf beschreibt der Ratgeber zur Sponsorenpflege.

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