📊 Für Steuerkanzleien
Die Mandanten sind da.
Es fehlen die Leute, die sie betreuen.
Die Steuerberatung ist die am stärksten vom Fachkräftemangel betroffene Branche in Deutschland. Deshalb ist diese Seite die einzige hier, die nicht erklärt, wie man an mehr Kunden kommt – sondern was Sichtbarkeit im Ort für eine Kanzlei sonst wert ist. Und warum das Berufsrecht dabei weniger im Weg steht als gedacht.
Zur direkten Antwort Kostenlos startenDirekte Antwort
Wozu soll eine Kanzlei sponsern, die ohnehin ausgelastet ist?
Weil Sichtbarkeit im Ort auf drei Dinge wirkt, von denen nur eines Mandate sind – und das ist das unwichtigste. Die anderen beiden sind Personal und Mandantenstruktur. Wer eine Warteliste hat, braucht keine längere Warteliste; er braucht Leute, die sie abarbeiten, und die richtigen Mandate darauf.
Sechs Wege, sortiert nach Wirkung pro eingesetztem Euro. Die ersten beiden kosten nichts.
- 1 Selbst ausbilden Die Ausbildungsquote für Steuerfachangestellte ist über Jahre gesunken, und der Markt gibt fertige Kräfte nicht her. Wer nicht ausbildet, konkurriert um dieselben wenigen Wechselwilligen wie alle anderen. Zeit
- 2 Bestehende Mitarbeiter halten 89 Prozent der Kanzleien berichten von hohen Anforderungen der Bewerber an Arbeitszeit und Flexibilität. Eine Kraft, die bleibt, ist billiger als jede Gewinnung – und in dieser Branche schwerer zu ersetzen als in fast jeder anderen. 0 €
- 3 Im Ort als Arbeitgeber sichtbar sein Vereinssponsoring, aber mit dem Blick auf Personal: Jugend- und Frauenabteilungen, Rückkehrer nach Elternzeit, Menschen mit Ortsbindung. Und es korrigiert genau das Bild, das den Beruf Bewerbern verstellt. 200–1.000 €/Saison
- 4 Fachvorträge halten, wo lokale Unternehmer sitzen Ein Abend zum Gemeinnützigkeitsrecht im Vereinsheim ist sachliche Information über die berufliche Tätigkeit, also berufsrechtlich unbedenklich – und im Raum sitzt der halbe Mittelstand des Ortes. Zeit
- 5 Kanzleiwebsite und Google-Profil pflegen Notwendig, aber wirkt vor allem auf Suchende – und die suchen selten. Bei einem Beratungsverhältnis, das im Schnitt viele Jahre hält, ist der Wechselmoment selten und nicht planbar. 0–niedrig
- 6 Anzeigenwerbung um Mandate Das teuerste und für die meisten Kanzleien das unnötigste. Es löst ein Problem, das kaum jemand hat – und es ist zugleich der Bereich, in dem § 57a StBerG am ehesten Grenzen setzt. hoch
Für Punkt 3 und 4 brauchst Du Vereine im eigenen Ort, die einen Partner suchen. Auf findasponsor lässt sich nach Ort, Umkreis, Sportart und Altersklasse filtern; Preisvorstellung und angebotene Gegenleistung stehen im Profil. Für Unternehmen kostenlos: Suche, Profil und Anschreiben, ohne Abo und ohne Zahlungsmethode.
Die Lage
Keine Branche trifft es
so hart wie diese.
Der Fachkräftemangel wird in vielen Branchen beklagt. In der Steuerberatung ist er messbar größer als überall sonst: Nach ifo-Daten ist sie die am stärksten betroffene Branche in Deutschland – rund 2,6-mal stärker als der Durchschnitt der Wirtschaft. Über 10.000 Stellen sind unbesetzt. Bei etwa 103.000 Steuerberatern und rund 60.000 Steuerfachangestellten entspricht das etwa sechs Prozent des gesamten Berufsstands.
Nach STAX 2024 berichten mehr als 70 Prozent der Kanzleien von erheblichen Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung, besonders dort, wo tiefes Fachwissen gefragt ist. 44 Prozent der kleineren Kanzleien unter 50 Mitarbeitenden verzeichnen sogar einen Rückgang der Bewerbungen. Und der Nachwuchs kommt nicht nach: Die Ausbildungsquote für Steuerfachangestellte ist über Jahre gesunken.
Für die Werbefrage folgt daraus etwas, das auf keiner anderen Seite hier steht: Die meisten Kanzleien haben kein Mandantenproblem. Sie haben eine Warteliste. Wer in dieser Lage Werbung um Mandate schaltet, arbeitet an dem einzigen Engpass, den er nicht hat.
Damit die Erwartung stimmt: findasponsor vermittelt Sponsoring. Es wäre in unserem kurzfristigen Interesse, hier zu schreiben, dass eine Bande der Kanzlei Mandate bringt. Nur ist das für die meisten Kanzleien weder das Problem noch das Ziel – und wer die Bande deshalb bucht, ist nach einer Saison enttäuscht. Der Nutzen liegt woanders, und dahin führt der Rest dieser Seite.
Der Rahmen
Zwei Hürden – und warum
eine davon hier nicht greift.
§ 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet Steuerberater, ihren Beruf unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Was das heißt, konkretisiert § 57a StBerG in einem einzigen Satz, der zwei Anforderungen enthält:
§ 57a StBerG, sinngemäß
Werbung ist erlaubt, soweit sie erstens über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und zweitens nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.
Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer ergänzt: Die Information muss sachlich zutreffend und objektiv nachprüfbar sein, die Darstellung darf nicht reklamehaft, vergleichend oder wertend ausfallen. Für Steuerberatungsgesellschaften gilt das über § 72 Abs. 1 StBerG sinngemäß.
Eine Bandenwerbung mit Kanzleiname und Logo nimmt beide Hürden praktisch von selbst. Sie trifft keine Aussage – kann also weder reklamehaft noch vergleichend noch wertend sein. Und sie spricht niemanden Bestimmten an, ist also nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet. Genau deshalb ist die klassische Sponsoringform für reglementierte Berufe unauffälliger als fast jede Anzeige.
Und es kommt noch etwas dazu, das man selten liest: Die zweite Hürde – nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet – ist die schärfere von beiden. Sie gibt es in dieser Form fast nur in den reglementierten Beratungsberufen. Wer aber um Mitarbeiter wirbt statt um Mandate, zielt auf gar keinen Auftrag. Für den Weg, den diese Seite empfiehlt, ist die strengste Vorschrift des Berufsrechts damit schlicht nicht einschlägig.
Wo es trotzdem eng werden kann, sind vier Stellen:
Das ist keine Rechtsberatung, und die Auslegung im Einzelfall liegt bei der zuständigen Steuerberaterkammer. Die Struktur ist dieselbe wie bei Rechtsanwälten – wer den Vergleich sucht, findet ihn unter Sponsoring für Kanzleien.
Was zu vereinbaren ist
Vier Gegenleistungen,
die zu einer Kanzlei passen.
Alle vier kosten den Verein nichts extra. Er bietet sie nur selten von sich aus an, weil Sponsoring dort als Verkauf von Werbeflächen gelernt wurde.
Der Verein als Mandant
Gemeinnützigkeitsrecht ist eine echte Nische, und Vereine finden dafür oft niemanden: Sphärenrechnung, Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Umsatzsteuer bei Sponsoringeinnahmen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Ein Verein mit ein paar Sponsoren und einem Vereinsfest hat den Bedarf tatsächlich.
Vor der Zusage zu klären: § 4a StBVV lässt in außergerichtlichen Angelegenheiten seit dem 1. Juli 2025 ausdrücklich eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung zu, sofern sie in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht. Beim Sponsoring liegt streng genommen ohnehin keine Unterschreitung vor, weil die Werbeleistung des Vereins die Gegenleistung ist – sie muss nur beziffert werden.
Der Auftritt als Arbeitgeber
Nicht die Bande der ersten Mannschaft, sondern die Abteilungen, in denen die Zielgruppe steht: Jugend, Frauenmannschaften, Sportarten mit hohem Frauenanteil. Steuerfachangestellte sind der Engpass, und der Nachwuchs dafür sitzt dort.
Der eigentliche Effekt ist ein anderer: Das Bild vom Beruf – Aktenstapel, starre Arbeitskultur – ist eines der genannten Hindernisse bei der Nachwuchsgewinnung. Eine Kanzlei, die im Ort sichtbar dazugehört, sieht anders aus als eine Kanzlei, die nur ein Praxisschild hat.
Der Fachabend im Vereinsheim
Das Gegenstück am anderen Ende der Skala ist der Tisch bei einer Gala oder einem Ball: dieselbe Zielgruppe, dieselbe Logik, nur ohne eigenen Vortrag.
Ein Abend zu Gemeinnützigkeit, Kassenführung oder den Pauschalen für Ehrenamtliche. Berufsrechtlich ist das der sauberste Fall überhaupt: sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit, ohne Bezug auf einen Auftrag im Einzelfall.
Im Raum sitzen Vorstände, Kassenwarte und Abteilungsleiter – in einem Ortsverein sind das fast immer lokale Unternehmer, Handwerksmeister und Selbstständige. Es ist eine der wenigen Gelegenheiten, bei denen ein Steuerberater diese Gruppe geschlossen und in fachlicher Rolle erreicht.
Mandantenstruktur statt Mandantenzahl
Wenn eine Kanzlei doch Mandate sucht, dann meist nicht mehr, sondern andere: größere, digitalere, beratungsintensivere. Ein Vereinsumfeld führt genau zu diesem Typ, weil dort die ortsansässigen Unternehmer organisiert sind.
Rechnen sollte man damit trotzdem nicht. Über 41 Prozent der Kanzleien halten ihre Mandatsbeziehungen mindestens fünf Jahre – ein Wechsel passiert selten und selten schnell. Wer das als Hauptzweck kalkuliert, kalkuliert falsch.
Eine Besonderheit
Du bist derjenige,
den alle anderen fragen.
Kein anderer Beruf steht an dieser Stelle. Wenn ein Handwerksmeister, ein Autohaus oder ein Einzelhändler überlegt, einen Verein zu unterstützen, lautet die erste Frage fast immer: Kann ich das absetzen? Und gefragt wird der Steuerberater.
Die Antwort ist im Grundsatz einfach – Sponsoringaufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn ein betrieblicher Werbezweck verfolgt wird, die Gegenleistung dokumentiert ist und der Betrag angemessen bleibt, ohne Obergrenze und anders als beim Spendenabzug. Interessant wird es bei den Randfällen: Sachsponsoring als tauschähnlicher Umsatz, die Abgrenzung zur Spende, der Umgang mit einer Gegenleistung, deren Wert niemand beziffert hat.
Wer selbst einmal einen Sponsoringvertrag geschlossen hat, beantwortet diese Fragen anders als jemand, der sie nur aus dem Kommentar kennt. Das ist kein Verkaufsargument, sondern eine schlichte Beobachtung – und für viele Mandanten der Punkt, an dem eine Beratung von einer Auskunft zu unterscheiden ist.
Zum Nachlesen: Sponsoring steuerlich absetzen und Sponsoring oder Spende – beides bewusst für Mandanten geschrieben, nicht für Fachleute.
Vor der Unterschrift
Beratung gegen Werbung –
und was dabei zu regeln ist.
Umsatzsteuerlich: Fließt eine Beratungsleistung gegen eine Werbeleistung, ist das kein Geschenk, sondern ein tauschähnlicher Umsatz. Beide Seiten erbringen eine Leistung, beide rechnen ab, und die Umsatzsteuer bemisst sich am Wert der jeweiligen Leistung. Bei gemeinnützigen Empfängern kommt es zusätzlich darauf an, welchem Bereich die Werbeleistung zuzuordnen ist – das dürfte für die Leser dieser Seite das vertrauteste Thema des ganzen Textes sein.
Gebührenrechtlich: § 4a StBVV lässt in außergerichtlichen Angelegenheiten seit dem 1. Juli 2025 ausdrücklich eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung zu, sofern sie in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht. Die Vergütungsvereinbarung selbst bedarf der Textform und muss von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein.
Haftungsseitig: Eine vergünstigte oder verrechnete Leistung ist keine geringere Leistung. Das Haftungsrisiko bleibt in vollem Umfang bestehen, und der Verein bleibt Mandant mit allen Pflichten, die daran hängen.
In den Sponsoringvertrag gehören deshalb drei Dinge, die in Standardvorlagen meist fehlen: der bezifferte Wert beider Leistungen, eine Abstimmungspflicht für Texte über die Kanzlei, und eine klare Trennung zwischen Sponsoringvertrag und Mandatsverhältnis. Eine Vorlage steht unter Sponsoringvertrag Muster.
Konkret werden
Vereine am eigenen Ort –
und wie man sie findet.
Für eine Kanzlei zählt nicht der weite Umkreis, sondern der eigene Ort. Wer als Arbeitgeber sichtbar sein will, muss dort sichtbar sein, wo Menschen wohnen, die morgens in die Kanzlei kommen können. Das sind meist eine Handvoll Vereine.
Die Frage ist, welche davon gerade einen Partner suchen und bei den Gegenleistungen mitgehen. Über das Branchenbuch findet man das nur durch Anrufen heraus. Im Verzeichnis steht es im Profil: Standort und Umkreis, Sportart, Altersklasse, angebotene Gegenleistung und Preisvorstellung. Die vier Formen von oben sprichst Du gleich im Erstkontakt an.
Für Unternehmen kostet das nichts. Suche, Unternehmensprofil und das Anschreiben sind frei, ohne Abo und ohne hinterlegte Zahlungsmethode. Was Ihr vereinbart, bleibt zu 100 Prozent bei Euch – wir nehmen keine Provision und sind auch nicht Vertragspartner.
Zur Größenordnung, aus dem eigenen Verzeichnis: Über 74 Angebote aus dem Bereich Sport liegt die Mitte der Preisvorstellungen bei 1.000 € pro Jahr; ein Viertel aller Anbieter ruft 500 € oder weniger auf. Die Zahlen stammen aus den öffentlich sichtbaren Profilen und sind über die Suche nachzählbar. Stand: 13.09.2026.
Keine Zahlungsmethode nötig, kein Abo, 0 % Provision auf das, was Ihr vereinbart.
Häufige Fragen
Berufsrecht, Gebühren
und was auf die Bande darf.
Fragen zu findasponsor
Woher die Zahlen und Vorschriften stammen.
- Werbeschranke: § 57 Abs. 1 und § 57a Steuerberatungsgesetz (StBerG); für Steuerberatungsgesellschaften sinngemäß über § 72 Abs. 1 StBerG. Konkretisierung in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB), Vierter Abschnitt.
- Verdrängungsverbot und Abwerbung: Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer; zur grundsätzlichen Zulässigkeit des Abwerbens LG Berlin, Urteil vom 27.03.2007 – 103 O 6/06.
- Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung: § 4a Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), eingefügt durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV vom 31. März 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025. Formanforderungen an die Vergütungsvereinbarung: § 4 StBVV.
- Unbesetzte Stellen und Betroffenheit der Branche: awicontax Zukunftskompass 2026 – über 10.000 unbesetzte Stellen, Schließungsrisiken für kleine und mittlere Kanzleien bis 2028; Einordnung der Branchenbetroffenheit auf Basis von ifo-Daten (Stand August 2025).
- Größe des Berufsstands: rund 103.000 Steuerberater und etwa 60.000 Steuerfachangestellte in Deutschland; die 10.000 offenen Stellen entsprechen damit rund sechs Prozent.
- Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung: STAX 2024 – mehr als 70 Prozent der Kanzleien berichten von erheblichen Schwierigkeiten.
- Kleinere Kanzleien, Bewerberanforderungen, Mandatsdauer: awicontax Zukunftskompass – 44 Prozent der Kanzleien unter 50 Mitarbeitenden mit rückläufigen Bewerbungen, 89 Prozent mit hohen Anforderungen der Bewerber, über 41 Prozent mit Mandatsbeziehungen von mindestens fünf Jahren; rund jede achte Kanzlei stellt die eigene Existenz infrage.
- Sponsoringpreise: öffentlich sichtbare Angebote mit hinterlegtem Preis im findasponsor-Verzeichnis – über die Suche nachzählbar.
Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auslegung der zuständigen Steuerberaterkammer. Stand: 13.09.2026.
Weiterlesen
Passend dazu.
Sponsoring nach Region
Vereine am eigenen Ort
nach Bundesland.
Für eine Kanzlei zählt der eigene Ort, nicht der weite Umkreis. Die Regionsseiten zeigen je Bundesland, welche Vereine und Projekte dort einen Partner suchen.
Dazu gibt es 38 Städte mit eigener Seite – gesammelt unter Sponsoring nach Region. Ist Dein Ort nicht dabei, hilft die Umkreissuche im Verzeichnis: Dort lässt sich jeder Ort mit eigenem Radius eingeben.