⚖️ Rechts-Ratgeber für Creator
Werbung kennzeichnen
als Creator.
Kooperation, Produkttest oder Affiliate-Link – wann ist es Werbung, welche Begriffe sind sicher und wo genau muss der Hinweis stehen? Hier die klaren Regeln nach aktueller Rechtslage, ohne Juristendeutsch.
Zur Faustregel Wie kennzeichnen?Die Faustregel
Gab es eine
Gegenleistung?
Die entscheidende Frage ist simpel: Hast Du für den Beitrag über ein fremdes Produkt irgendeine Gegenleistung bekommen? Dann kennzeichne ihn als Werbung. „Gegenleistung" wird dabei sehr weit verstanden – und es gibt keine Bagatellgrenze.
⚠️ Wichtig: Das Gesetz vermutet, dass Du eine Gegenleistung erhalten hast. Im Zweifel müsstest Du das Gegenteil glaubhaft machen – bewahre bei selbst gekauften Produkten daher Kaufbelege auf.
So kennzeichnest Du richtig
Was reicht –
und was nicht.
✅ Rechtssicher
- „Werbung" oder „Anzeige"
- Auf Deutsch, klar lesbar
- Am Anfang des Beitrags
- Auf den ersten Blick erkennbar
- Bei Videos sichtbar im Bild
❌ Nicht ausreichend
- #ad / #sponsored / #collab allein
- „sponsored by" oder „Kooperation"
- Hinweis erst am Caption-Ende
- Nur im Tap-Tag oder nach „mehr"
- Nur das Plattform-Tool ohne eigenen Hinweis
Die Plattform-Funktion „Bezahlte Partnerschaft" (Instagram) bzw. vergleichbare Tools auf TikTok, YouTube und LinkedIn sind eine gute Ergänzung – aber kein Ersatz für Dein eigenes „Werbung"/„Anzeige" am Beitragsanfang.
Der Graubereich
Selbst gekaufte
Produkte.
Zeigst Du ein Produkt, das Du selbst bezahlt hast und für das Du keine Gegenleistung bekommst, ist eine Kennzeichnung als Fremdwerbung in der Regel nicht nötig. Aber es gibt zwei Fallstricke:
Rechtsgrundlagen & Haftung
Worauf sich das
stützt.
Die Kennzeichnungspflicht ergibt sich vor allem aus § 5a Abs. 4 UWG (seit Mai 2022, die „Influencer-Klausel": Kennzeichnung bei Fremdwerbung nur, wenn eine Gegenleistung erfolgt), ergänzt durch § 22 Medienstaatsvertrag und § 6 DDG (ehemals TMG). Der Bundesgerichtshof hat die Grundzüge 2021 in mehreren Grundsatzurteilen geklärt (u. a. I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20); das Bundesverfassungsgericht hat die Kennzeichnungspflicht 2025 bestätigt.
Haftung: Nicht nur Du als Creator haftest – auch das beauftragende Unternehmen kann mithaften. Halte die Kennzeichnung deshalb am besten im Kooperationsvertrag fest.
ℹ️ Dieser Ratgeber ist allgemeine Information nach bestem Wissen (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Wettbewerbsrecht.
Sauber kooperieren
Transparente Deals,
direkt verhandelt.
Auf findasponsor findest Du Marken und verhandelst Kooperationen direkt – Kennzeichnung und Konditionen legt Ihr klar miteinander fest. Kostenlos starten, 0 % Provision.
Creator-Profil kostenlos erstellen →Häufige Fragen
Werbekennzeichnung:
Was oft gefragt wird.
Weiterlesen


