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Für Zahnarztpraxen

Werbung mit engem Rahmen.
Und ein Kanal, der hineinpasst.

Heilmittelwerbegesetz, Berufsordnung, UWG: Für Praxen ist vieles heikel, was andere Branchen ohne Nachdenken tun. Lokales Sponsoring gehört zu den wenigen Formen, die mit dem Sachlichkeitsgebot von Haus aus vereinbar sind.

Zum Werberahmen

Praxismarketing ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte kein freies Feld. Drei Regelwerke greifen gleichzeitig: das Heilmittelwerbegesetz, die Berufsordnung der zuständigen Landeszahnärztekammer und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur die Disziplinargewalt der Kammer, sondern auch Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.

Das Ergebnis kennt jede Praxis: Bei den meisten Werbeformen muss man vorher überlegen, ob Formulierung und Bild noch sachlich sind. Bei Bewertungsportalen, Vorher-Nachher-Bildern und Preiswerbung ist die Grenze schnell erreicht.

Genau an dieser Stelle wird lokales Sponsoring interessant, und zwar aus einem Grund, den man selten liest: Ein Logo trifft keine Aussage. Es kann weder anpreisen noch irreführen noch vergleichen, weil es nichts behauptet. Damit fällt der häufigste Anlass für berufsrechtlichen Streit von vornherein weg.

Damit die Erwartung stimmt: findasponsor vermittelt Sponsoring, hat also ein Interesse daran, dass Sponsoring hier gut wegkommt. Deshalb steht weiter unten ein eigener Abschnitt zu den Grenzen – also dazu, was auch beim Sponsoring nicht geht und wann eine Praxis besser die Finger davon lässt.

Und ausdrücklich: Dieser Text ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Berufsordnung Deiner Landeszahnärztekammer, nicht die Musterberufsordnung und erst recht nicht diese Seite.

Die Ausgangslage

Drei Regelwerke,
ein Sachlichkeitsgebot.

Sie greifen nebeneinander. Eine Maßnahme kann nach einem Regelwerk zulässig und nach einem anderen angreifbar sein.

Heilmittelwerbegesetz

Regelt die Werbung für Heilmittel und heilkundliche Verfahren gegenüber der Öffentlichkeit und begrenzt unter anderem Zuwendungen und Werbegaben. Verstöße können mit Bußgeldern bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden.

HWG, insbesondere § 7

Berufsordnung der Kammer

Erlaubt sachangemessene Informationen über die Berufstätigkeit und untersagt berufswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende. Jede Landeskammer setzt die Musterberufsordnung in eigenes Satzungsrecht um.

§ 21 MBO-Z, Umsetzung je Landeskammer

Wettbewerbsrecht

Greift unabhängig von der Kammer. Hier drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände, und zwar auch dann, wenn die Kammer selbst nichts unternimmt.

UWG

Der Kern

Warum ausgerechnet Sponsoring
in diesen Rahmen passt.

Die meisten Werberechtsprobleme einer Praxis entstehen an der Aussage: eine Formulierung, die zu viel verspricht, ein Superlativ, ein Vergleich, ein Bild, das ein Ergebnis suggeriert. Der Streit dreht sich fast nie um den Kanal, sondern um den Inhalt.

Sponsoring hat in seiner klassischen Form keinen Inhalt in diesem Sinne. Auf einer Bande steht ein Praxisname, ein Ort, vielleicht eine Telefonnummer. Das ist eine sachliche Angabe, die dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit dient – und mehr wird daraus auch nicht, wenn sie zwanzig Spieltage lang am Platzrand steht.

Dazu kommt ein zweiter Punkt, der bei Praxen stärker wiegt als in anderen Branchen: Zahnarztwahl ist eine Vertrauensentscheidung. Sie entsteht über Vertrautheit und Empfehlung, nicht über Reichweite. Ein Verein, in dem Patienten, Nachbarn und Mitarbeiterinnen aktiv sind, transportiert genau diese Vertrautheit – und zwar ohne dass die Praxis selbst etwas über sich behaupten müsste.

Der praktische Vorteil: Eine Bandenwerbung oder ein Trikotlogo muss vor der Veröffentlichung nicht auf Formulierungen geprüft werden, weil es keine gibt. Das spart die Abstimmungsschleife, die bei Website-Texten, Flyern und Anzeigen jedes Mal anfällt.

Ehrlicherweise

Vier Grenzen,
die auch beim Sponsoring gelten.

Der Kanal ist unproblematisch, die Ausgestaltung kann es sehr wohl sein. Diese vier Punkte sind der Grund, warum eine Praxis nicht einfach unterschreiben sollte, was der Verein vorlegt.

1. Keine Verlosung oder Auslobung von Behandlungen Das Heilmittelwerbegesetz begrenzt Zuwendungen und Werbegaben. Die Berufsgerichtsbarkeit hat das Verlosen zahnärztlicher Leistungen als typisches Mittel gewerblicher Kundenwerbung bewertet, das mit dem Berufsbild nicht vereinbar ist. Bei einer Vereinstombola also lieber einen Sachpreis ohne Behandlungsbezug stiften.
2. Keine Aussagen auf der Werbefläche Logo, Praxisname, Ort, Kontakt: unkritisch. Superlative, Vergleiche mit anderen Praxen, Heilversprechen, Vorher-Nachher-Motive oder Preisangaben für Behandlungen gehören nicht auf eine Bande – dort sind sie genauso angreifbar wie auf der eigenen Website.
3. Auch Texte des Vereins fallen auf Dich zurück Nach der Musterberufsordnung darf berufswidrige Werbung durch Dritte weder veranlasst noch geduldet werden. Wenn der Verein in seinem Newsletter mit eigenen Worten schwärmt, ist das nicht automatisch Dein Problem – aber Du kannst es werden lassen, wenn Du es siehst und nichts tust. Eine Zeile in der Vereinbarung, dass Texte über die Praxis vorher abgestimmt werden, löst das.
4. Angemessenheit zählt auch steuerlich Sponsoring wird als Betriebsausgabe anerkannt, wenn Gegenleistung und Höhe in einem vernünftigen Verhältnis zum Werbenutzen stehen. Ein Betrag, der die übliche Größenordnung für den betreffenden Verein deutlich übersteigt, wirft Fragen auf – berufsrechtlich wie steuerlich.

Die Optionen

Fünf Formen,
von naheliegend bis eigenständig.

Die letzte ist die interessanteste, weil sie nur für diese Branche funktioniert.

1

Bandenwerbung am Sportplatz oder in der Halle

Der Standardfall. Fester Saisonpreis, dauerhafte Präsenz, kein Text und damit kein berufsrechtliches Thema. Für eine Praxis besonders sinnvoll in der Halle des Vereins, in dem ohnehin Patienten und deren Kinder trainieren.

keine Textprüfung nötigganze Saisonlokal begrenzt
2

Jugendmannschaft statt Herrenmannschaft

Für Praxen fast immer die bessere Wahl. Die Eltern einer Jugendmannschaft sind exakt die Zielgruppe, die eine Familienpraxis erreichen will, und sie sind bei jedem Spiel anwesend. Dazu kommt der Personalaspekt weiter unten. Ein Jugendsponsoring kostet zudem meist deutlich weniger als das Trikot der ersten Herren.

Eltern als Zielgruppegünstiger EinstiegVerbindung zum Nachwuchs
3

Laufveranstaltungen, Turniere und Vereinsfeste

Zeitlich befristet statt über eine Saison, dadurch gut zum Ausprobieren. Nennung im Programm, Banner am Start- und Zielbereich, Präsenz mit einem Stand. Wer einen Stand betreibt, sollte dort Information anbieten und keine Behandlungsakquise betreiben – die Grenze ist dieselbe wie überall.

befristetgut zum TestenPräsenz vor Ort
4

Ausstattung als Sachsponsoring

Trinkflaschen, Trainingsleibchen, Erste-Hilfe-Material für die Betreuerbank. Der Aufwand liegt in Material statt in einer Überweisung, die Gegenleistung bleibt dieselbe. Für die steuerliche Behandlung muss der Wert der Sachleistung beziffert werden.

kein GeldflussWert beziffernhohe Sichtbarkeit
5

Sportmundschutz für Kontaktsportarten

Die Form, die es so nur in dieser Branche gibt. Handball, Hockey, Basketball, Kampfsport und Football haben ein reales Zahnverletzungsrisiko, und individuell angefertigter Mundschutz schützt spürbar besser als Konfektionsware aus dem Sportgeschäft. Eine Praxis, die eine Jugendmannschaft damit ausstattet, liefert keine Werbefläche, sondern ihre eigentliche Leistung.

Das ist aus zwei Gründen stark: Der Anknüpfungspunkt ist echt statt konstruiert, und die Praxis kommt mit jedem einzelnen Spieler und dessen Eltern tatsächlich in Kontakt. Wichtig ist die saubere Trennung: Die Ausstattung ist die Sponsoringleistung, die Behandlung bleibt davon unabhängig und wird nicht als Zugabe in Aussicht gestellt.

echter AnknüpfungspunktKontaktsportTrennung zur Behandlung beachten

Das andere Motiv

Der eigentliche Engpass
sind nicht die Patienten.

Für die meisten Praxen ist der Terminkalender nicht das Problem. Das Problem ist das Team. Im März 2026 waren bundesweit rund 9.000 ZFA-Stellen offen; nach der Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft war knapp die Hälfte der offenen Stellen in dieser Berufsgattung rechnerisch nicht passend zu besetzen. Die Lücke ist gegenüber dem Vorjahr zwar kleiner geworden, was aber vor allem an der Konjunktur liegt und nicht an einer besseren Fachkräfteversorgung.

Und jetzt die Zahl, die für diese Seite den Ausschlag gibt: Nach der Statistik der Bundeszahnärztekammer war knapp ein Drittel der ZFA-Auszubildenden bei Ausbildungsbeginn jünger als 18 Jahre. Der wichtigste Nachwuchskanal einer Praxis besteht also aus Schülerinnen und Schülern – und die sitzen nicht auf Jobportalen, sondern zu einem großen Teil in den Jugendabteilungen der Vereine am Ort.

Das macht Sponsoring einer Jugendmannschaft zu etwas anderem als einer Werbemaßnahme. Es ist Präsenz in genau der Altersgruppe, aus der die nächste Auszubildende kommt, vermittelt über einen Verein, dem die Eltern vertrauen. Wirkung entsteht allerdings nur, wenn die Verbindung sichtbar gemacht wird: ein Praktikumstag, ein Hinweis auf die Ausbildungsmöglichkeit im Vereinsheft, ein Ansprechpartner mit Namen. Ein stummes Logo allein bringt niemanden in die Ausbildung.

Größenordnung

Was das kostet.

Für den Amateurbereich gelten als Orientierung: Bandenwerbung je nach Liga etwa 200 bis 1.000 Euro pro Saison, ein Ärmel- oder Hosenlogo rund 300 bis 800 Euro, ein Trikot-Hauptsponsoring je nach Spielklasse zwischen etwa 300 Euro in der Kreisliga und 3.500 Euro in höheren Amateurligen. Für eine Praxis mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz im hohen sechsstelligen Bereich sind das Beträge, über die man nicht lange nachdenken muss.

Zum Nachrechnen aus dem eigenen Verzeichnis: Über 74 Angebote aus dem Bereich Sport liegt die Mitte der Preisvorstellungen bei 1.000 € pro Jahr; ein Viertel aller Anbieter ruft 500 € oder weniger auf. Die Zahlen stammen aus den öffentlich sichtbaren Profilen und sind über die Suche nachzählbar. Stand: 13.09.2026.

Zur steuerlichen Seite nur so viel: Bei betrieblicher Veranlassung und vereinbarter Werbegegenleistung kommt der Abzug als Betriebsausgabe in Betracht, ohne den Höchstbetrag, der für Spenden gilt. Voraussetzung sind eine schriftliche Vereinbarung, eine beschriebene Gegenleistung und eine angemessene Höhe. Die Einzelheiten stehen unter Sponsoring steuerlich absetzen, die Abgrenzung unter Sponsoring oder Spende. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung.

Konkret werden

Wer in Deiner Nähe
gerade einen Sponsor sucht.

Der übliche Weg ist, zu warten, bis ein Verein anfragt. Damit entscheidet aber der Zufall, wen die Praxis unterstützt. Im Verzeichnis stehen Vereine, Jugendabteilungen und Veranstalter, die aktiv einen Sponsor suchen – mit Standort, Umkreis, angebotener Gegenleistung und Preisvorstellung. Durchsuchen geht ohne Konto, das Anschreiben ist für Unternehmen kostenlos.

Vereine in der Umgebung ansehen Kostenloses Unternehmenskonto

Keine Zahlungsmethode nötig, kein Abo, 0 % Provision auf das, was Ihr vereinbart.

Häufige Fragen

Werbung, Berufsrecht
und Sponsoring.

Darf eine Zahnarztpraxis überhaupt einen Sportverein sponsern?
Sponsoring ist Zahnärztinnen und Zahnärzten grundsätzlich nicht verwehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass nicht jede Werbung untersagt ist, sondern nur die berufswidrige. Maßgeblich ist die Berufsordnung der zuständigen Landeszahnärztekammer, die § 21 der Musterberufsordnung in eigenes Satzungsrecht umsetzt. Berufswidrig ist danach insbesondere anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Eine schlichte Logoplatzierung enthält keine dieser Eigenschaften. Weil die Kammerfassungen im Wortlaut abweichen und Einzelfälle immer von der konkreten Gestaltung abhängen, gehört eine geplante Maßnahme im Zweifel vorab der eigenen Kammer vorgelegt – das ist üblich und kostenlos.
Wo verläuft die Grenze zwischen Praxisname und unzulässiger Werbung?
Grob gesagt dort, wo aus der Nennung eine Aussage wird. Praxisname, Ort und Fachgebiet sind sachliche Angaben. Sobald Formulierungen hinzukommen, die eine Wertung enthalten oder ein Behandlungsergebnis in Aussicht stellen, verlässt die Darstellung den sachlichen Rahmen. Praktisch heißt das für eine Bandenwerbung: Logo, Praxisname, Ort, gegebenenfalls Telefonnummer und Website. Keine Superlative, keine Vergleiche mit anderen Praxen, keine Vorher-Nachher-Darstellungen und keine Preisangaben für Behandlungen.
Darf ich als Sponsor Behandlungen verlosen oder Gutscheine ausgeben?
Davon ist dringend abzuraten. Das Heilmittelwerbegesetz begrenzt Zuwendungen und Werbegaben, und die Berufsgerichtsbarkeit hat das Verlosen zahnärztlicher Leistungen als typisches Mittel gewerblicher Kundenwerbung eingeordnet, das mit dem Berufsbild nicht vereinbar ist. Reine Imagewerbung wie ein Logo auf einem Trikot oder auf einem Vereinsshirt ist etwas anderes als die Auslobung einer Behandlung. Wer bei einer Tombola mitwirken möchte, stiftet deshalb besser einen Sachpreis ohne Behandlungsbezug.
Was ist mit dem Praxislogo im Programmheft oder auf der Vereinswebsite?
Das ist der klassische Fall und in der Regel unproblematisch, solange die Darstellung sachlich bleibt. Ein Punkt wird dabei häufig übersehen: Nach der Musterberufsordnung darf berufswidrige Werbung auch nicht durch Dritte veranlasst oder geduldet werden. Wenn der Verein Deine Praxis also mit eigenen Worten in einem Text anpreist, fällt das auf Dich zurück. Deshalb gehört in die Vereinbarung eine kurze Zeile, dass Texte über die Praxis vor Veröffentlichung abgestimmt werden.
Bringt Sponsoring einer Praxis wirklich neue Patienten?
Nicht im Sinne einer messbaren Anfrage pro Euro, und wer das verspricht, verkauft etwas. Zahnarztwahl ist eine Vertrauensentscheidung mit langen Zyklen, sie wird selten kurzfristig ausgelöst. Realistisch ist ein anderer Effekt: Bekanntheit im eigenen Einzugsgebiet und Vertrautheit des Namens, wenn ohnehin ein Wechsel ansteht. Wer kurzfristige Termine füllen muss, ist mit Suchanzeigen besser bedient. Der Vergleich der Kanäle steht im Werbekosten-Vergleich.
Hilft Sponsoring tatsächlich bei der Suche nach ZFA und Azubis?
Es ist ein plausibler Weg, kein Selbstläufer. Die Ausgangslage spricht dafür: Rund ein Drittel der ZFA-Auszubildenden ist bei Ausbildungsbeginn jünger als 18 Jahre, ist also schulpflichtig und häufig in einem örtlichen Verein aktiv. Über die Jugendabteilung erreicht eine Praxis diese Altersgruppe und deren Eltern direkter als über eine Stellenanzeige. Wirkung entsteht aber nur, wenn das Engagement sichtbar mit der Ausbildung verknüpft wird, etwa durch einen Praktikumstag oder eine Nennung der Ausbildungsmöglichkeit auf der Vereinsseite.
Ist das Sponsoring als Betriebsausgabe abziehbar?
Bei betrieblicher Veranlassung und vereinbarter Werbegegenleistung kommt der Abzug als Betriebsausgabe in Betracht; anders als bei Spenden gibt es dafür keinen gesetzlichen Höchstbetrag. Vorausgesetzt sind eine schriftliche Vereinbarung, eine beschriebene Gegenleistung und eine angemessene Höhe. Die Einzelheiten und die Abgrenzung zur Spende stehen unter Sponsoring steuerlich absetzen und Sponsoring oder Spende. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung.
Mit welchem Betrag fängt man sinnvollerweise an?
Für den Einstieg reicht ein einzelnes, überschaubares Engagement im Ort. Bandenwerbung im Amateurbereich bewegt sich je nach Liga etwa zwischen 200 und 1.000 Euro pro Saison, ein Ärmel- oder Hosenlogo bei rund 300 bis 800 Euro. Sinnvoller als ein großer Betrag bei einem Verein ist meist die Jugendabteilung des Vereins, in dem ohnehin Kinder von Patienten oder Mitarbeiterinnen spielen – dort ist die Verbindung echt und der Effekt größer als bei einer beliebigen Herrenmannschaft.
Plattform & Konditionen

Fragen zu findasponsor

Was kostet findasponsor für Sponsorsuchende?
Das Basisprofil ist dauerhaft kostenlos: Registrierung, Profil, Platz im Verzeichnis, 5 Bilder, 1 YouTube-Video, das Empfangen und Lesen aller Nachrichten von Unternehmen sowie die Vorstellung auf unseren Social-Media-Kanälen und fertige Vorlagen zum Teilen. Der Basis-Plan für 19,90 €/Monat oder 199 €/Jahr schaltet das Antworten auf Nachrichten frei, enthält 5 selbst begonnene Erstkontakte zu Unternehmen je Kalendermonat und stellt Dich in Verzeichnissuche, Matching, auf der Startseite und in der wöchentlichen Profil-E-Mail an Unternehmen vor alle kostenlosen Profile. Dazu kommen öffentlich sichtbare Reichweitenangaben, 20 Bilder, 3 Videos, eine eigene Profil-URL, sichtbare Kontaktdaten und Social-Media-Links, die eigene Sponsoringmappe zum Hochladen und der „Unterstützen“-Button für Direktzahlungen per PayPal. Premium kostet 29,90 €/Monat oder 299 €/Jahr, erhöht die Erstkontakte auf 15 je Kalendermonat, setzt Dich überall an die erste Stelle, ergänzt das Premium-Badge, eine hervorgehobene Darstellung im Verzeichnis sowie bis zu 50 Bilder und 10 Videos. Alle Preise inkl. 19 % MwSt., im Jahresplan sind 2 Monate gratis.
Was kostet findasponsor für Unternehmen?
Unternehmensprofil, Listung im Unternehmensverzeichnis, Verzeichnissuche, Merkzettel und das KI-Matching sind dauerhaft kostenlos – ebenso der komplette Nachrichtenaustausch: Sponsorsuchende anschreiben, lesen und antworten kostet nichts. Das Business-Abo für 39,90 €/Monat oder 399 €/Jahr, jeweils inkl. 19 % MwSt., stellt Dein Unternehmen im internen und im öffentlichen Verzeichnis vor alle Profile ohne Abo, zeigt es im Unternehmensbereich der Startseite, hebt die Karte im Verzeichnis hervor und gibt Dir direkten Zugriff auf Telefon und E-Mail in den Profilen der Sponsorsuchenden. Die Listung selbst ist kostenlos; das Abo bestimmt die Reihenfolge. Monats- und Jahrespläne verlängern sich automatisch um die gewählte Laufzeit und sind jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar. Es gibt keine Provision, keine Vermittlungsgebühr und kein Mindestbudget.
Kann ich Sponsorenanfragen kostenlos empfangen und beantworten?
Empfangen und lesen: ja. Nachrichten von Unternehmen kommen im kostenlosen Basisprofil vollständig an, mit Absender und Text, und Du wirst per E-Mail benachrichtigt. Zum Antworten brauchst Du den Basis- oder Premium-Plan; dann sind Antworten unbegrenzt. Selbst Unternehmen anschreiben kannst Du mit Basis 5-mal und mit Premium 15-mal je Kalendermonat. Gezählt wird nur die erste Nachricht an ein Unternehmen, mit dem Du noch nie geschrieben hast – Antworten werden nicht angerechnet.
Was bringt ein Plan für meine Platzierung?
Unternehmen sehen zuerst die obersten Treffer, und die meisten schauen sich nicht alle Profile an. Sortiert wird überall in derselben Reihenfolge: Premium zuerst, danach alle Profile mit Basis-Plan, danach die kostenlosen. Das gilt für die Verzeichnissuche, das KI-Matching, die Profilkarten auf der Startseite und die wöchentliche Profil-E-Mail an Unternehmen. Innerhalb einer Stufe stehen Profile mit Bild vorn und neuere weiter oben. Eine Ausnahme gibt es: Sucht ein Unternehmen mit Umkreis, zählt die Entfernung zuerst – ein nahes kostenloses Profil steht dann vor einem weit entfernten Premium-Profil. Im Verzeichnis gelistet und für Suchmaschinen sichtbar ist übrigens jedes Profil, auch ohne Plan; für die Platzierung entscheidet der Plan nur über die Reihenfolge. Daneben schaltet er das Antworten auf Nachrichten und eigene Erstkontakte frei.
Wie viele Bilder und Videos kann ich hochladen?
Im kostenlosen Basisprofil sind 5 Bilder und 1 YouTube-Video enthalten. Der Basis-Plan für 19,90 €/Monat inkl. 19 % MwSt. erlaubt 20 Bilder und 3 Videos, Premium für 29,90 €/Monat inkl. 19 % MwSt. bis zu 50 Bilder und 10 Videos. Videos werden über youtube-nocookie.com eingebunden.
Warum sieht niemand meine Reichweite?
Die Reichweitenangaben im Profil – Follower, monatliche Reichweite, Zuschauer und Auftritte pro Jahr – werden erst ab dem Basis-Plan öffentlich angezeigt. Eintragen kannst Du sie jederzeit kostenlos, sichtbar für Unternehmen werden sie mit einem Plan. Dasselbe gilt für die Hauptplattform.
Wonach können Unternehmen im Verzeichnis suchen?
Nach Kategorie und Unterkategorie, nach Ort mit Umkreis und nach Preisspanne; dazu gibt es eine Freitextsuche. Angaben wie Level, Liga oder angebotene Gegenleistungen stehen im Profil und sind dort sichtbar, aber sie sind keine eigenen Filter.
Wie finde ich als Sponsorsuchender passende Unternehmen?
Im Unternehmensverzeichnis. Dort stehen alle Firmen, die auf findasponsor Sponsoring anbieten – durchsuchbar nach Branche, Region mit Umkreis und dem Bereich, den sie bevorzugt fördern. Du kannst sie direkt aus dem Profil heraus anschreiben: mit dem Basis-Plan 5 Erstkontakte pro Kalendermonat, mit Premium 15. Antworten auf eingehende Anfragen werden nicht angerechnet.
Nimmt findasponsor eine Provision auf Sponsoring-Deals?
Nein. Auf abgeschlossene Sponsoring-Deals fallen 0 % Provision an. Was Sponsor und Sponsoringpartner vereinbaren, bleibt vollständig bei beiden. findasponsor finanziert sich über die optionalen Pläne, nicht über eine Beteiligung am Deal.
Wie unterscheidet sich findasponsor von einer Agentur?
Eine Agentur vermittelt, berät und wird am Ergebnis beteiligt. findasponsor ist ein Verzeichnis: Beide Seiten stellen sich selbst dar, der Erstkontakt läuft direkt, und die Konditionen verhandelt ihr ohne Zwischenstelle. Es gibt keine Exklusivitätsbindung – Du kannst parallel eigene Sponsoren suchen oder mit einer Agentur arbeiten.
Welche Rolle spielt der Standort im Profil?
Eine große. Viele Unternehmen sponsern dort, wo ihre Kundschaft ist, und suchen deshalb über Ort und Umkreis. Ein Profil ohne Ort oder mit veralteter Adresse taucht bei diesen Suchen schlicht nicht auf. Stadt und Postleitzahl gehören deshalb zu den wichtigsten Angaben überhaupt.
Kann ich mehrere Sponsoringpakete gleichzeitig anbieten?
Ja, und es ist meist sinnvoll. Drei bis fünf Pakete mit klaren Leistungen und Preisrahmen decken unterschiedliche Budgets ab – vom kleinen Förderpaket bis zur Saisonpartnerschaft. Ein einzelner Wunschbetrag ohne Gegenleistung führt dagegen häufig zu Rückfragen oder gar keiner Antwort.
Kann ich mehrere Sponsoren gleichzeitig haben?
Ja, und die meisten haben mehrere. Wichtig ist nur, dass die Leistungen sauber getrennt sind: wer welche Fläche bekommt, wer wo genannt wird, für welchen Zeitraum. Branchenexklusivität – also nur ein Partner aus einer Branche – ist bei großen Paketen üblich und dort ein Verkaufsargument; bei kleinen Paketen schränkt sie meist mehr ein, als sie einbringt. Was vereinbart ist, gehört in den Sponsoringvertrag und nicht in eine mündliche Absprache.
Was gehört in ein gutes Sponsoringprofil?
Vier Angaben entscheiden: wer ihr seid, wo ihr sitzt, was ihr konkret anbietet und in welchem Preisrahmen. Dazu aktuelle Bilder, eine nüchtern eingeordnete Reichweite, die Termine oder Zeiträume, um die es geht, und ein Ansprechpartner mit Namen. Wer diese vier Punkte schon in den ersten Zeilen beantwortet, erspart dem Unternehmen die Rückfrage – und bekommt sie erfahrungsgemäß eher als Anfrage zurück.
Welche Fehler sollte ich bei der Sponsorensuche vermeiden?
Die häufigsten: kein Preisrahmen, keine konkrete Gegenleistung, veraltete oder fehlende Bilder, übertriebene Reichweitenangaben und ein Profil, das nur um Unterstützung bittet, statt ein Angebot zu machen. Ein Unternehmen muss in wenigen Sekunden erkennen können, was es bekommt und was es kostet.
Muss ich einen Vertrag mit findasponsor abschließen?
Nein. Es gibt keinen Vermittlungsvertrag und keine Erfolgsbeteiligung. Die optionalen Pläne sind Abonnements, die sich automatisch um die gewählte Laufzeit verlängern und jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar sind. Den Sponsoringvertrag schließt Du direkt mit Deinem Partner.
Brauche ich einen schriftlichen Sponsoringvertrag?
Sobald Geld oder Sachleistungen fließen: ja. Eine Seite reicht in den meisten Fällen – wer leistet was, über welchen Zeitraum, zu welchem Betrag, wann wird gezahlt, wie darf das Logo verwendet werden, wem gehören die Bilder, gibt es Exklusivität, wie wird gekündigt. Für das sponsernde Unternehmen ist die schriftlich festgehaltene Gegenleistung außerdem die Grundlage, um die Ausgabe als Werbeaufwand zu behandeln; wie das im Einzelfall zu bewerten ist, gehört zum Steuerberater. Eine Vorlage steht unter Sponsoringvertrag-Muster. Mit findasponsor hat dieser Vertrag nichts zu tun – er wird direkt zwischen den beiden Partnern geschlossen.
Wie halte ich den Kontakt, nachdem der Vertrag steht?
Über die Verlängerung entscheidet sich während der Laufzeit, nicht am Ende. Bewährt hat sich eine kurze Rückmeldung zum Start, ein Beleg für die vereinbarte Sichtbarkeit – Foto der Fläche, Screenshot der Erwähnung –, ein bis zwei Zwischenstände und zum Abschluss ein kurzer Rückblick mit dem Vorschlag für die nächste Periode. Das kostet wenig Zeit und ist der häufigste Unterschied zwischen einem einmaligen und einem wiederkehrenden Sponsor. Den vollständigen Ablauf beschreibt der Ratgeber zur Sponsorenpflege.

Woher die Angaben stammen.

  • Werberahmen: Heilmittelwerbegesetz, § 21 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer und deren Umsetzung durch die Landeszahnärztekammern, UWG. Zur Verfassungsmäßigkeit der Werbebeschränkungen: Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach nur berufswidrige Werbung untersagt ist.
  • Verlosung zahnärztlicher Leistungen: Entscheidung aus der Urteilsdatenbank Berufsrecht der Bundeszahnärztekammer.
  • Offene ZFA-Stellen und Stellenüberhangsquote: Fachkräftereport März 2026 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, wiedergegeben in der zahnärztlichen Fachpresse.
  • Altersstruktur der ZFA-Auszubildenden, Beschäftigtenzahlen: Statistisches Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer, Statistisches Bundesamt.
  • Praxisumsätze und Zahl der Einzelpraxen: Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
  • Sponsoringpreise: öffentlich sichtbare Angebote mit hinterlegtem Preis im findasponsor-Verzeichnis – über die Suche nachzählbar.

Diese Seite ordnet den rechtlichen Rahmen allgemein ein und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Medienberatung dar. Verbindlich ist die Berufsordnung der jeweils zuständigen Landeszahnärztekammer; die Fassungen weichen im Wortlaut voneinander ab. Für die Beurteilung eines konkreten Vorhabens sind die eigene Kammer sowie anwaltliche und steuerberatende Prüfung zuständig. Stand: 13.09.2026.

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